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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vorsicht Falle - Adressbuchschwindel

Vaduz (ots)

Vaduz, 10. März (pafl) - Das Phänomen
"Adressbuchschwindel" wird schon seit längerem von der Wirtschaft 
beklagt. Es gehört zu den offenbar nicht ausrottbaren Methoden des 
Kundenfangs, mit der sehr lukrativ Gewinne zu erzielen sind.
Derzeit werden nach Angaben der Wirtschaft wieder vermehrt 
Formulare der Firma D und P Dienstleistungen GmbH aus Zürich 
verschickt. Dieses Unternehmen verschickt Formulare von 
www.CH-TELEFON.ch mit der Aufforderung, "bitte alle Angaben für den 
gewünschten, kostenpflichtigen Auftrag überprüfen und ggf. ergänzen".
Den Empfängern dieses Schreibens - alles Kleingewerbler - wird 
versucht glaubhaft zu machen, es handle sich um den Gratiseintrag ins
offizielle Telefonbuch, und sie müssten nur die bereits vorgedruckten
Angaben bestätigen oder korrigieren. Dabei überlesen sie das 
Kleingedruckte, in dem - gut versteckt - steht, dass man mit seiner 
Unterschrift einen Vertrag für den Eintrag ins Internetregister von B
und P für 860 Franken eingeht. Viele unterzeichnen das Formular 
nichtsahnend und schicken es zurück. Prompt erhalten sie von B und P 
die Rechnung.
Über diese Machenschaften wurde in Liechtenstein bereits mehrfach 
in den Medien gewarnt. Aufgrund der Aktualität möchte das Amt für 
Handel und Transport erneut auf diese Methoden aufmerksam machen und 
vor einem übereilten Setzen einer Unterschrift warnen.
Woran erkennt man Werbeschreiben unseriös arbeitender 
Adressbuchverlage?
  • Angegebene Kunden- oder Registriernummern sollen den Eindruck bereits bestehender Geschäftsverbindungen erwecken.
  • Es werden Logos oder Bezeichnungen verwendet, die denen von Behörden oder halbamtlichen Stellen gleichen.
  • Zumeist geben erst die kleingedruckten Geschäftsbedingungen auf der Rückseite einen Hinweis darauf, dass es sich um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot handelt. In besonders dreisten Fällen wird im Formular auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, welche nur auf der Homepage des Anbieters abrufbar sind.
  • Häufig werden aufgeklebte Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger verwendet.
  • Datenerhebungsbögen für eine vorgeblich kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank werden zugesandt. Kostenlos ist jedoch gemeinhin nur die Veröffentlichung der sogenannten Stammdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift).
  • Die Eintragungsofferten werden oftmals per Fax oder E-Mail verschickt. (Hinweis: unerbetene Telefaxwerbung ist wettbewerbswidrig).
Was können die Geschädigten tun?
Die beim Abschluss eines Vertrags getäuschte Partei kann den 
Vertrag - am besten schriftlich, mit eingeschriebenem Brief - 
anfechten, indem sie der Gegenpartei erklärt, sie sei getäuscht 
worden und dass sie den Vertrag deshalb als ungültig betrachte.
Für weitere Auskünfte steht die Konsumentenberatungsstelle unter 
folgenden Koordinaten zur Verfügung: Konsumentenberatungsstelle, Amt 
für Handel und Transport, Postfach 684, 9490 Vaduz, Telefon 236 69 
99, www.konsumentenschutz.llv.li,  konsumentenschutz@aht.llv.li.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Pircher Wilfried, Leiter
T +423 236 69 90
www.konsumentenschutz.llv.li

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