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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Beitrag zur Stärkung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. August (pafl) - Liechtenstein hat sich im
Rahmen seiner Mitgliedschaft im Europarat bereits wiederholt für die 
Stärkung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in 
Strassburg ausgesprochen. Mit der Abgabe einer Erklärung betreffend 
die vorläufige Anwendung gewisser Bestimmungen von Protokoll Nr. 14 
zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat Liechtenstein 
sein Bekenntnis zu einem wirksamen Menschenrechtsschutz in Europa nun
erneut unterstrichen.
Im Auftrag der Regierung hinterlegte der Ständige Vertreter 
Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, am 24. 
August 2009 für Liechtenstein beim Generalsekretär des Europarats 
eine entsprechende Erklärung. Mit der Abgabe dieser Erklärung, welche
am 1. September 2009 wirksam werden wird, gibt Liechtenstein seine 
Zustimmung zur vorläufigen Anwendung jener Bestimmungen von Protokoll
Nr. 14, welche die Fallbehandlungskapazität des Gerichtshofs am 
stärksten steigern sollen. Es sind dies die neuen Kompetenzen der 
Einzelrichter sowie der Ausschüsse mit drei Richtern.
Den Hintergrund für die Abgabe dieser Erklärung bildet die auf 
Ebene des Europarats bereits seit mehreren Jahren anhaltende Suche 
nach Möglichkeiten, den Kontrollmechanismus der EMRK anzupassen. Dies
ist nötig, um der enormen Zahl der Individualbeschwerden (derzeit 
sind es über 100'000 Beschwerden) Herr zu werden, mit denen sich der 
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte konfrontiert sieht. Dieses
Grundanliegen kam insbesondere durch die Schaffung von Protokoll Nr. 
14 zur EMRK im Jahr 2004 zum Ausdruck, welches auch Liechtenstein 
ratifiziert hat. Dieses Protokoll umfasst ein Paket von Massnahmen, 
welche es dem Gerichtshof erleichtern sollen, Individualbeschwerden 
in angemessener Frist zu behandeln. Da Protokoll Nr. 14 aber bisher 
aufgrund der Nicht-Ratifikation durch Russland nicht in Kraft treten 
konnte, wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass die 
Vertragsstaaten der EMRK die vorläufige Anwendung der genannten 
Bestimmungen des Protokolls durch die Abgabe einer entsprechenden 
Erklärung anerkennen können. Von dieser Möglichkeit hat nun auch 
Liechtenstein Gebrauch gemacht.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Dominik Marxer
T +423 236 60 63

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