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Fürstentum Liechtenstein

pafl: UNO-Ausschuss würdigt Umsetzung der Frauenkonvention in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Vaduz, 16. Oktober (pafl) - Am 26. Juli 2007
behandelte der UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung 
der Frau den zweiten und dritten Länderbericht Liechtensteins. 
Während der Ausschuss die rechtliche Gleichstellung weitgehend 
verwirklicht sieht, stellt er vor allem noch Handlungsbedarf bei der 
faktischen Gleichstellung fest.
Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der 
Diskriminierung der Frau (Frauenkonvention) definiert in 30 Artikeln 
die weltweit gültigen Massstäbe für eine Gesellschaft der 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Aufgaben von 
Staat und Gesellschaft zur Durchsetzung der Frauenrechte. 
Liechtenstein hat die Frauenkonvention am 22. Dezember 1995 
ratifiziert und sich damit verpflichtet, in regelmässigen Abständen 
über die Umsetzung des Übereinkommens Bericht zu erstatten. Die 
Berichte werden von einem Ausschuss geprüft und anschliessend in 
einer öffentlichen Sitzung, zu der auch Vertreter und Vertreterinnen 
des Vertragsstaates eingeladen werden, behandelt. Eine vierköpfige 
Delegation stellte sich in New York den Fragen der Experten und 
Expertinnen und gab Auskunft über die Situation von Frauen in 
Liechtenstein.
Würdigung und weitere Handlungsfelder
In seinen abschliessenden Bemerkungen zeigt sich der Ausschuss 
erfreut über positive Entwicklungen wie zum Beispiel die 2006 
vorgenommenen Änderungen des Gleichstellungsgesetzes, die Revision 
der Strafprozessordnung zur Stärkung des Opferschutzes, die 
Einführung einer Bestimmung im Strafgesetzbuch gegen Stalking sowie 
die Verabschiedung des Opferhilfegesetzes. Der Ausschuss lobt auch 
ausdrücklich die Stabsstelle für Chancengleichheit für die Umsetzung 
von Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogrammen zu verschiedenen 
Aspekten der Gleichstellung. Ebenfalls anerkennt der Ausschuss 
dadurch, dass keine Empfehlung zu den Themen Gewalt gegen Frauen und 
häusliche Gewalt ausgesprochen wurde, implizit die von Liechtenstein 
getroffenen Massnahmen in diesem Bereich und deren Wirksamkeit.
Besorgnis äussert der Ausschuss hingegen über die anhaltende 
Untervertretung von Frauen in Leitungs- und Führungspositionen sowohl
in politischen Gremien als auch im Erwerbsleben. Weitere Empfehlungen
betreffen unter anderem das Fortdauern von traditionellen Stereotypen
in Bezug auf die Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in der 
Familie und in der Gesellschaft, die Chancengleichheit am 
Arbeitsmarkt, die Beschränkung des Gleichstellungsgesetzes auf das 
Arbeitsleben sowie die mangelnde Sichtbarkeit und Bekanntheit des 
Übereinkommens in Liechtenstein.
Die Empfehlungen des Ausschusses wurden auf Deutsch übersetzt und 
sind wie alle Dokumente im Zusammenhang mit liechtensteinischen 
Menschenrechts-Berichterstattungen auf der Internetseite 
www.liechtenstein.li (Aussenpolitik - Menschenrechte - Frauenrechte) 
sowie auf www.scg.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Stabsstelle für Chancengleichheit
Bernadette Kubik-Risch
Tel.: +423/236 60 60

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61

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