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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umwandlung von Saisonbewilligungen

(ots)

Vaduz, 26. April (pafl) -

Vom 1. - 31. Mai 2005 können
Gesuche um Umwandlung der Saisonbewilligung für Saisonarbeitskräfte, 
die sich seit zehn aufeinander folgenden Jahren ordnungsgemäss 
während mindestens 90 Monaten in Liechtenstein aufgehalten haben, 
eingereicht werden.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
-	Gesuchsformular (um Erteilung einer Bewilligung)
-	Überjähriger Arbeitsvertrag 
-	AHV-Bestätigungen
-	Bewilligungskopien der anwesenden Familienangehörigen
Es handelt sich dabei um die letzte Gelegenheit für 
Saisonarbeitskräfte, ihre Saisonbewilligung in eine 
Aufenthaltsbewilligung (B) umwandeln zu lassen.
Die Formulare und weitere Informationen sind auch unter 
www.apa.llv.li abrufbar.

Kontakt:

Ausländer und Passamt
Alex Luchs
+423/236 61 64

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