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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Funkensonntag – kein Abfallverbrennungstag

(ots)

Vaduz, 10. Februar (pafl) -

Am kommenden Wochenende ist es
wieder soweit - Funkensonntag. Damit dieser Brauch ungetrübt 
gepflegt werden kann, gilt es unbedingt folgendes zu beachten: Es 
darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden, d.h. 
Waldholz, Holz von Baumschnitt und Heckenpflege, sauber abgeräumte 
Christbäume.
Der Funkensonntag ist, wie alle anderen Tage, kein Anlass zur 
illegalen Abfall- und Altholzbeseitigung. Das Verbrennen von 
Abfällen aller Art gefährdet die Gesundheit und Umwelt und ist 
gemäss Abfall- und Luftreinhaltegesetz verboten.
Diesbezüglich ist oftmals unbekannt, dass darunter auch Altholz 
fällt. Unter diesen Begriff fällt Holz von Gebäudeabbrüchen, Möbel, 
Paletten etc. Ältere Farbanstriche enthalten giftige Schwermetalle, 
die in einem offenen Feuer freigesetzt werden. Bei der Verbrennung 
von kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können Dioxin-Belastungen 
entstehen. Untersuchungen von scheinbar „unbehandelten“ Holzproben, 
wie z.B. Holzpaletten, haben ergeben, dass in weit mehr als 50 
Prozent dieser Materialien hohe Schadstoffbelastungen nachgewiesen 
werden konnten. Diese können von nicht sichtbaren 
Behandlungsverfahren herrühren.
Zum Schutz der Gesundheit vor Belastungen mit dem hochtoxischen 
Dioxin und Schwermetallen darf deshalb, wie bei privaten 
Holzfeuerungen, Cheminefeuer oder allgemeinen Grillfeuer, nur 
naturbelassenes Holz verbrannt werden.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Andreas Gstöhl
Tel.: +423/236 61 86

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