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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bericht Liechtensteins über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

(ots)

Vaduz, 8. Juli (pafl) -

Die Regierung hat den ersten
Länderbericht zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale 
und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966 verabschiedet. Sie kommt 
damit der Verpflichtung nach, in regelmässigen Abständen über die 
Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene Bericht zu 
erstatten.
Nachdem die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1948 
die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet hatte, 
wurden in der Folge zwei Pakte ausgearbeitet, welche die 
Bestimmungen der Erklärung in eine völkerrechtlich verbindliche Form 
brachten und mit einem Kontrollmechanismus versahen. Es handelt sich 
beim Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Rechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und 
politische Rechte um zwei der zentralen UNO-Übereinkommen im 
Menschenrechtsbereich. Liechtenstein ist seit dem 10. März 1999 
Vertragsstaat der beiden Pakte.
Der erste Länderbericht informiert über die geltende Rechtslage 
sowie über aktive Massnahmen zur Verwirklichung der im Pakt 
enthaltenen Rechte. Es handelt sich dabei um Mindeststandards in den 
Bereichen Arbeit, Soziales, Bildung und Gesundheit. Der Bericht wird 
nun beim UNO-Generalsekretär eingereicht und von einem 
Kontrollausschuss geprüft. Der vollständige Bericht kann bei der 
Regierungskanzlei bezogen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird 
er zudem im Internet publiziert (www.liechtenstein.li).

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423/236 60 62

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