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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Patentanwaltsprüfung - Regierung erlässt Verordnung

(ots)

Vaduz, 24. April (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 22. April 2003 die Verordnung über die 
Patentanwaltsprüfung (Prüfungsreglement) genehmigt. Damit wird den 
neuen gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen, welche durch die 
Abänderung des Gesetzes über die Patentanwälte im September 2001 in 
Kraft getreten sind.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle 
Bewerber zur Ausübung des Patentanwaltberufes in Liechtenstein 
dieselben Vorraussetzungen für eine Zulassung. Die Bewilligung zur 
Ausübung des Patentanwaltsberufs wird ausschliesslich an Bewerber 
erteilt, welche die Eignungsprüfung für die beim Europäischen 
Patentamt zugelassenen Vertreter mit Erfolg abgelegt haben. 
Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass die liechtensteinische 
Patentanwaltsprüfung abgelegt wurde, wobei im Rahmen dieser Prüfung 
das einschlägige liechtensteinische Patentrecht geprüft wird. Durch 
die erwähnte Gesetzesänderung erfolgte auch eine Bereinigung der 
Bestimmungen hinsichtlich des Umfangs der Patentanwaltsprüfung.

Kontakt:

Amt für Finanzdienstleistungen
René Melliger
Tel.: +423/236 62 20

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