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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung zur Versicherungsaufsicht abgeändert

(ots)

Vaduz, 27. März (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 25. März 2003 die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die 
Aufsicht über Versicherungsunternehmen genehmigt. Obwohl sich die 
seit 1997 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsverordnung in der 
Praxis bewährt hat, sind bei der Ausübung der laufenden 
Aufsichtstätigkeit gewisse Probleme zu Tage getreten, welche nunmehr 
beseitigt werden sollen. Des weiteren sollen Rechtslücken 
geschlossen sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes 
berücksichtigt werden.
Mit der Revision der Verordnung werden in erster Linie EWR- 
Richlinien umgesetzt. Die entsprechenden Anpassungen auf 
Gesetzesstufe wurden mit der Abänderung des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Oktober 2002 bereits vorgenommen. 
Nunmehr wurden die dazugehörigen Vollzugsvorschriften auf 
Verordnungsebene erlassen.
Durch die Umsetzung der Richtlinie 98/78/EG über die zusätzliche 
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen, die einer 
Versicherungsgruppe angehören, ins liechtensteinische Recht wurden 
aufsichtsbehördliche Instrumentarien geschaffen, die eine bessere 
Beurteilung der Eigenmittelausstattung eines 
Versicherungsunternehmens zulassen.
Weiters wird die Richtlinie über den Informationsaustausch mit 
Drittländern umgesetzt. Diese Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, 
Kooperationsvereinbarungen über einen Informationsaustausch mit 
Behörden oder Stellen von Drittstaaten zu treffen. Dies betrifft im 
Fall von Liechtenstein (abgesehen von bereits bestehenden 
Vereinbarungen) insbesondere auch die Beziehungen zur Schweiz. Da 
die Richtlinie lediglich "Kann-Bestimmungen" enthält, besteht keine 
Verpflichtung zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit 
Drittländern.
Vollständig umgesetzt werden im Versicherungsbereich zudem die 
Richtlinien über Kreditinstitute, Schadenversicherung, 
Lebensversicherungen, Wertpapierfirmen sowie bestimmte Organismen 
für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks verstärkter 
Beaufsichtigung dieser Finanzunternehmen. Durch diese Richtlinien 
sollen die Befugnisse der Aufsichtsbehörden so gestärkt werden, dass 
Betrugsfälle und andere Unregelmässigkeiten auf diesem Sektor besser 
bekämpft und verhindert werden können.

Kontakt:

Mario Gassner
Tel.: +423/236 68 83
mario.gassner@avw.llv.li

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