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Fürstentum Liechtenstein

Ergebnis der Meinungsumfrage zu den Jugendschutzbestimmungen an der Lihga

Vaduz (ots)

Es haben sich rund 3'100 Besucherinnen und Besucher mit Fragen  
zum Jugendschutz auseinandergesetzt und ihre Meinung gesagt
Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale
Dienste hat an der Lihga eine Meinungsumfrage zu den
Jugendschutzbestimmungen durchgeführt. Das Amt hat den Auftrag, das
Jugendgesetz von 1979 zu überarbeiten. Es stellt sich die Frage, ob
die vorhandenen Jugendschutzbestimmungen nach mehr als zwanzig Jahren
veraltet sind oder auch heute noch den Vorstellungen in unserer
Gesellschaft entsprechen. Zur Diskussion standen die
Ausgangsregelung, der Konsum von Alkohol und Zigaretten durch
Jugendliche sowie die Frage der Verantwortlichkeit für die Abgabe von
Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche. 1'800 Erwachsene
und 1'300 Jugendliche haben sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt
und ihre Stimme abgegeben. Es fanden rege Diskussionen mit den
Mitarbeiterinnen und einem Mitarbeiter des Kinder- und Jugenddienstes
statt. In die Mailbox konnten weitere Anliegen, Anregungen und Kritik
abgegeben werden.
Bier und Wein ab 16 Jahren - oder doch erst ab 18 Jahren?
Mit wieviel Jahren sollen Jugendliche Bier und Wein trinken
dürfen?
Rund 1'520 Personen (860 Erwachsene, 660 Jugendliche) haben sich
für die Beibehaltung der Altersbegrenzung von 16 Jahren für den
Konsum von Bier und Wein ausgesprochen. Allerdings haben immerhin
rund 1'250 Personen (810 Erwachsene, 440 Jugendliche) für die
Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre abgestimmt.
Aus der Mailbox: «Der Mineralwasserpreis soll niedriger sein für
Jugendliche!».
Verkäufer, Eltern und Wirte sind zuständig
Wer soll dafür verantwortlich sein, dass an Jugendliche keine
Tabakwaren und kein Alkohol abgegeben wird?
Bei dieser Frage konnte man mehreren zur Auswahl stehenden
Personengruppen je eine Stimme abgeben.
Verkäuferinnen/Verkäufer: 2'200 Stimmen (1'410 Erwachsene, 790
Jugendliche)
Eltern: 2'040 Stimmen (1260 Erwachsene, 780 Jugendliche) 
   Wirtinnen/Wirte: 1'480 Stimmen (1'110 Erwachsene, 370 Jugendliche)
   Jugendliche: 970 Stimmen (520 Erwachsene, 450 Jugendliche) 
   Landes- und Gemeindepolizei: 390 Stimmen (210 Erwachsene, 180  
   Jugendliche)
   Lehrerinnen/Lehrer: 350 Stimmen (210 Erwachsene, 140 Jugendliche
   Kinder- und Jugenddienst: 260 Stimmen (120 Erwachsene, 140  
   Jugendliche)
Eltern sollen die Verantwortung gegenüber ihren Kindern in
Jugendschutzangelegenheiten wahrnehmen. Eltern erwarten von
Verkäufern und Wirten, dass sie keinen Alkohol und keine Tabakwaren
an ihre Kinder verkaufen, wenn diese die Altersgrenzen noch nicht
erreicht haben. Für viele Eltern ist klar, dass der einzige Weg
strikte Ausweiskontrollen sind.
Die Abstimmung hat gezeigt, dass die Verantwortung nicht an
Behörden oder Lehrer abgeschoben wird, sondern nach Meinung von mehr
als 2'000 Erwachsenen und Jugendlichen bei den Personen liegen, die
den Jugendlichen am nächsten sind bzw. beim Kauf im direkten Kontakt
mit ihnen stehen.
Aus der Mailbox: «Ältere Jugendliche sollten Verantwortung tragen
für Jüngere»; «Hauptverantwortlich fürs Rauchen ist der Erzeuger
selbst». Diese Säule hat gefehlt, nämlich für die Erzeuger bzw.
Hersteller.
Glückliche Gewinnerinnen und Gewinner
Kinder und Jugendliche, die bei der Abstimmung des Kinder- und
Jugenddienstes mitgemacht haben, konnten auch an einer Verlosung
teilnehmen. Anlässlich seines Besuches im Jugendzelt zog
Regierungschef Otmar Hasler zwei glückliche Gewinnerinnen und einen
glücklichen Gewinner. Es gewannen Giulia Wäger aus Triesen ein
Skateboard, Jaldoon Casucci aus Schaan einen Micro-Scooter und
Fabienne Gredig aus Ruggell ein Paar Rollerblades. Die Preise wurden
von der Firma Brogle Sport und Mode in Vaduz gesponsort.
Schnaps ab 18 Jahren - keine Diskussion
Mit wieviel Jahren sollen Jugendliche Schnaps trinken dürfen?
Eine ganz deutliche Mehrheit von rund 2'530 Personen (1'600
Erwachsene, 930 Jugendliche) haben sich für den Konsum von Schnaps ab
18 Jahren entschieden.
Auffallend viele erwachsene, aber auch jugendliche Besucherinnen
und Besucher haben die Antwort «gar nicht» vermisst und würden sich
wünschen, dass unsere Gesellschaft ganz auf Schnaps verzichten würde.
Zigaretten ab 18 Jahren
Mit wieviel Jahren sollen Jugendliche Zigaretten rauchen dürfen?
Eine Mehrheit von rund 1'450 Besucherinnen und Besucher (850
Erwachsene, 600 Jugendliche) hat sich für den Konsum von Zigaretten
ab 18 Jahren ausgesprochen. Für die Beibehaltung der vorhandenen
Altersgrenze von 16 Jahren haben rund 1'080 Personen (540 Erwachsene,
540 Jugendliche) abgestimmt.
Die Realität ist weit davon entfernt. Das Rauchalter ist teilweise
tief darunter. In einzelnen Schulklassen rauchen nach Angaben von
Jugendlichen bis zu 80% der 14-jährigen Schülerinnen und Schüler.
Auch von Primarschulen wurde schon mehrmals Zigarettenkonsum
gemeldet.
Aus der Mailbox: «Solange Zigaretten aus jedem unbeaufsichtigten
«Selecta»-Automaten oder im Wirtshaus vor den WCs eingekauft werden
können, ist die Altersbeschränkung völlig sinnlos».
Die Ausgangsregelung war am meisten umstritten
Wie lange sollen Jugendliche in den «Ausgang» gehen dürfen?   Rund
1'430 Besucherinnen und Besucher (730 Erwachsene, 700 Jugendliche)
haben sich dafür ausgesprochen, dass es keine gesetzliche
Ausgangsregelung mehr geben soll.      1'700 Personen haben sich für
eine der drei angebotenen Ausgangsregelungen entschieden: 1'080
Personen (820 Erwachsene, 260 Jugendliche) sind für die Beibehaltung
der vorhandenen Ausgangsregelung (unter 14 Jahre bis 21.00 Uhr, unter
16 Jahre bis 23.00 Uhr und unter 18 Jahre bis 24.00 Uhr), wobei
mehrfach eine Lockerung für die über 16-Jährigen gewünscht wurde. Die
Vorarlberger Regelung würde diesem Wunsch gerecht (16- und 17-
Jährige dürfen bis 2.00 Uhr in den Ausgang gehen), andererseits
dürfen im Nachbarland unter 14-Jährige bis 23.00 Uhr fortbleiben, was
wiederum für die meisten unverständlich und unerwünscht war. Daher
haben nur 370 Personen (170 Erwachsene und 200 Jugendliche) für
diesen Vorschlag abgestimmt. Bei der dritten Variante (unter 12 Jahre
bis 22.00 Uhr, unter 14 Jahre bis 23.00 Uhr, unter 16 Jahre bis 24.00
Uhr, ab 16 Jahren keine Regelung) haben dieselben Gründen dazu
geführt, dass nur 220 Personen sich für diesen Vorschlag entschieden
haben.
Anderer Meinung war eine Gruppe von Jugendlichen: «Man sollte mit
14 Jahren bis 24.00 Uhr ausgehen dürfen»; «auch 12-Jährige wollen
länger als bis 21.00 Uhr draussen bleiben dürfen».      Aus der
Mailbox: «Ausgangsregelung: Eine Richtlinie finde ich schon wichtig,
es sollte jedoch von den Eltern entschieden werden».
Insbesondere bei der Ausgangsregelung ist zu berücksichtigen, dass
auch viele Schweizer Besucherinnen und Besucher abgestimmt haben und
die angrenzende Schweiz eine gesetzliche Ausgangsregelung nicht
kennt.
Stimmungsbild
Bei der Auswertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es
sich nicht um eine nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgte
repräsentative Umfrage handelt, sondern die Meinung der Lihga-
Besucherinnen und Besucher erfasst wurden.
Die Stimmenanzahl wurde der Einfachheit halber abgerundet.
Dennoch zeigen die Resultate deutliche Aussagen zu den
Jugendschutzfragen und werden entsprechend in der derzeitigen
Revision zum Jugendgesetz berücksichtigt werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li

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