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Fürstentum Liechtenstein

Schaffung eines 3. Senats beim Obergericht

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur
Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes im Hinblick auf die
Schaffung eines 3. Senats beim Obergericht zuhanden des Landtags
verabschiedet. «Damit soll die Arbeitsbelastung der bestehenden zwei
Senate auf ein erträgliches Mass reduziert werden,» so Regierungschef
Otmar Hasler.
Der Geschäftsanfall beim Obergericht hat in den letzten Jahren vor
allem in Straf- und Strafrechtshilfesachen zugenommen. Die beiden
Senate und insbesondere die Senatsvorsitzenden sind heute in hohem
Masse überlastet. Zu diesem Schluss kommt auch der
Gerichtsinspektionsbericht aus dem Jahre 2000. Aus diesem Grunde
schlägt die Regierung die Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht
vor.
Gleichzeitig soll die Amtsdauer der verschiedenen
Kollegialgerichte künftig einheitlich festgelegt werden, nämlich am
1. Januar beginnen und am 31. Dezember des vierten Jahres enden. Im
Rahmen der Vernehmlassung haben sich alle angesprochenen Gerichte,
Behörden und Organisationen für diese Gesetzesänderungen
ausgesprochen.

Kontakt:

Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ressort Präsidium, (+423/236 60 06)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 580 1/3333-1601

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