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Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein klagt beim IGH gegen Deutschland

Vaduz (ots)

Bisherige Etappen bis zur Einreichung der Klage Liechtensteins 
gegen Deutschland vor dem IGH in Den Haag
Liechtenstein hat beim Internationalen Gerichtshof
(IGH) in Den Haag am 1. Juni 2001 Klage wegen Verletzung von
Souveränitätsrechten gegen Deutschland eingereicht. Hintergrund der
Klage ist die Behandlung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet
der ehemaligen Tschechoslowakei durch die Bundesrepublik. Es wir nach
einer Entscheidung des Deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs im
Jahre 1998 als deutsches Auslandsvermögen behandelt, das zur
Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann.
Deutschland weigert sich bislang, Liechtenstein hierfür zu
entschädigen. Der IGH als überstaatliche Gerichtsinstanz der
Vereinten Nationen soll nun feststellen, dass Deutschland die Rechte
Liechtensteins als souveräner Staat missachtet und Eigentumsrechte
liechtensteinischer Staatsbürger verletzt.
Der Einreichung der Klage beim IGH am 1. Juni 2001 gingen folgende
Etappen voraus:
1. Gerichtsverfahren des Landesfürsten gegen die Stadt Köln in
Deutschland
1995-1998:  Als ein Kunstgegenstand ("Kalkofen-Bild") aus der
seinerzeit von tschechoslowakischen Behörden konfiszierten Sammlung
des Fürsten von Liechtenstein auf einer Ausstellung in Deutschland
wiederentdeckt wurde, erwirkte der Fürst von Liechtenstein als
Eigentümer des Bildes eine Beschlagnahme des Bildes gegenüber der
Stadt Köln. In dem anschliessenden Hauptsacheverfahren gegen die
Stadt Köln und die Tschechische Republik als deren Streithelferin
über den materiellrechtlichen Eigentumsanspruch des Fürsten von
Liechtenstein haben die deutschen Gerichte dem Fürsten den
Rechtsschutz verweigert und die deutschen Gerichte für derartige
Entscheidungen als nicht zuständig erklärt (Urteil des Landgerichts
Köln vom 10. Oktober 1995, Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9.
Juli 1996 und Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs vom 25.
September 1997).
28. Januar 1998:   Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichtshof, wonach eine Verfassungsbeschwerde
zurückgewiesen wurde
2. Bilaterale Konsultationen zwischen Liechtenstein und
Deutschland
10. Juli 1998:    Bilaterale Konsultationen auf Beamten- und
Expertenebene zwischen Liechtenstein und Deutschland in Bonn
14. Juni 1999:    Bilaterale Konsultationen auf Beamten- und
Expertenebene zwischen Liechtenstein und Deutschland in Vaduz
Die Bundesregierung vertrat in den bilateralen Konsultationen den
Standpunkt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs
vom 28. Januar 1998 bindendes Recht sei und sie den von der
liechtensteinischen Regierung vertretenen Standpunkt nicht übernehmen
könne.
20. Januar 2000:   Der deutsche Aussenminister Joschka Fischer
teilt Regierungsrätin Dr. Andrea Willi auf deren Ansuchen vom 9.
Dezember 1999 um die Aufnahme von Gesprächen auf Ministerebene mit,
dass die Bundesregierung die von Liechtenstein vertretene
Rechtsauffassung nicht teile. Es kam damit zu keinen Verhandlungen
auf Ministerebene.
3. Beschlüsse der Regierung bis zur Einreichung der Klage
23. Januar 2001:   Die liechtensteinische Regierung beschliesst
grundsätzlich die Einreichung der Klage beim IGH und beauftragt das
Ressort Aeusseres, die Klageschrift vorzubereiten, die Ernennungen
und Mandate in Vorschlag zu bringen sowie zu gegebener Zeit die
finanziellen Auswirkungen des Verfahrens darzustellen.
6. März 2001:    Die liechtensteinische Regierung beschliesst das
Mandat für die Einreichung der Klage vor dem IGH, ernennt den
Prozessbevollmächtigten, die Counsels, den ad hoc-Richter beim IGH
sowie den Rechtsberater der Regierung und genehmigt der Text der
Klageschrift ("application").
29. Mai 2001:    Die liechtensteinische Regierung ernennt Dr.
Alexander Goepfert, Prozessanwalt der Regierung, "Agent", gemäss
Prozessordnung des IGH zum "Sonderbeauftragten und
Verfahrensbevollmächtigten" im Rang eines Botschafters.
1. Juni 2001:    Die Klageschrift wird beim IGH in Den Haag
eingereicht.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Nr. 278

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