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Fürstentum Liechtenstein

Besuch der FATF-Delegation in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Eine fünfköpfige Delegation der Financial Action
Task Force (FATF) weilt diese Woche zu einem Arbeitsbesuch in
Liechtenstein. Die FATF beschäftigt sich als zwischenstaatliche
Einheit mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten
Kriminalität.
Im Juni 2000 hat die FATF einen Bericht über Liechtenstein
verabschiedet und Liechtenstein zusammen mit 14 weiteren
Jurisdiktionen auf die Liste der nicht-kooperativen Staaten und
Territorien gesetzt. Aufgabe der FATF-Delegation wird es nun sein,
einen neuen Bericht zuhanden des FATF-Plenums zu verfassen, in
welchem die Anstrengungen Liechtensteins zur Bekämpfung der
Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität sowie die
Bereitschaft Liechtensteins zu kooperativer Zusammenarbeit mit
anderen Staaten in diesem Bereich beurteilt werden. Die FATF wird den
Bericht der Delegation an ihrer Plenarversammlung vom 18. - 22. Juni
2001 behandeln und auf der Grundlage dieses Berichtes entscheiden, ob
Liechtenstein wieder von der Liste der nicht- kooperativen Staaten
gestrichen wird.
Mitglieder der FATF-Delegation sind Joseph Halligan als
Delegationsleiter, Theodore Greenberg, Francesco Lo Voi, Jean Pesme
und Ricardo Sansonetti. Die Delegationsmitglieder werden nach
Gesprächen mit dem Landesfürsten und der Regierung die Amtsstellen
und Gerichte besuchen, zu deren Aufgaben die Bekämpfung der
Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität gehören. Es handelt
sich hierbei um die Staatsanwaltschaft, das Landgericht, die
Landespolizei, das Amt für Finanzdienstleistungen und die Stabsstelle
Financial Intelligence Unit (FIU). Vorgesehen ist auch ein Treffen
der FATF-Delegation mit den Wirtschaftsverbänden.
Liechtenstein steht seit längerem in intensivem Kontakt mit der
FATF und hat sich an deren Review-Prozess kooperativ beteiligt. In
kurzer Zeit hat Liechtenstein die gesetzlichen Grundlagen zur
Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten
Kriminalität wesentlich verschärft und den Vollzug personell massiv
gestärkt. Liechtenstein ist an kriminellen Geldern nicht
interessiert. Sie beschädigen den Ruf des Landes und stellen ein
operationelles Risiko für den Finanzplatz dar.
Zu den Neuerungen auf Gesetzesebene zählen das vollständig
revidierte Rechtshilfegesetz, welches das Rechtshilfeverfahren um ein
Mehrfaches beschleunigt, die Verschärfung der Strafbestimmungen
betreffend Geldwäscherei, kriminelle Organisationen und
Bestechungsdelikte im Strafgesetzbuch, die Verschärfung des
Sorgfaltspflichtgesetzes und der Erlass einer neuen Verordnung zum
Sorgfaltspflichtgesetz. Mit den Verschärfungen im
Sorgfaltspflichtbereich geht Liechtenstein weiter als die
"Wolfsberger Prinzipien", welche international als qualitativ
hochstehender Standard in der Geldwäschereibekämpfung gelten.
Liechtenstein hat nicht nur die Gesetze verschärft, sondern auch
den Vollzug massiv gestärkt. Es wurde eine Stabsstelle Financial
Intelligence Unit (FIU) mit ingesamt sechs Stellen eingerichtet. Die
FIU ist eine zentrale, unabhängige Einheit zur Beschaffung und
Analyse von Informationen, die zur Erkennung der Geldwäscherei und
der organisierten Kriminalität notwendig sind. Rechtliche Basis der
Tätigkeit der FIU ist heute eine Verordnung, die sich auf das
Sorgfaltspflichtgesetz abstützt. Zur Stärkung der FIU wird die
Regierung dem Landtag vorschlagen, den Aufgabenbereich und die
Kompetenzen der FIU in einem gesonderten Gesetz zu regeln. Beim Amt
für Finanzdienstleistungen wurde eine separate Abteilung
Sorgfaltspflichten/Compliance geschaffen, die drei Stellen umfasst.
Neu hat das Amt für Finanzdienstleistungen die Möglichkeit,
Richtlinien zuhanden der Finanzdienstleister zu erlassen. Die erste
Richtlinie über Anhaltspunkte für Geldwäscherei ist bereits
publiziert. In der Landespolizei wurde eine Spezialeinheit zur
Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität
eingerichtet (EWOK) mit ingesamt acht Stellen. Die Zahl der
Richterstellen beim Landgericht wurde von 10 auf 14 Stellen erhöht.
Bei der Staatsanwaltschaft wurden fünf neue Staatsanwälte eingestellt
und ein leitender Staatsanwalt benannt.
Liechtenstein meint es ernst im Kampf gegen Geldwäscherei und
organisierte Kriminalität. Dass die Bemühungen Liechtensteins auch
international positiv zur Kenntnis genommen werden, zeigen die
Rückmeldungen der Strafverfolgungsbehörden verschiedener Länder. Die
FATF selbst hat Liechtenstein an ihrer Plenarversammlung vom 31.
Januar bis 2. Februar 2001 zu den sieben Staaten gezählt, die die
meisten Massnahmen getroffen haben.
Die liechtensteinische Regierung erwartet deshalb, dass
Liechtenstein zu denjenigen Staaten gehören wird, die im Juni 2001
von der Liste der nicht-kooperativen Länder gestrichen werden, falls
es zu solchen Streichungen kommt. Der Regierung ist besonders daran
gelegen, dass alle Staaten gleich und nach fairen, transparenten
Regeln behandelt werden. Sie freut sich, der FATF-Delegation in
diesen Tagen die Fortschritte in der Bekämpfung der Geldwäscherei und
des organisierten Verbrechens erläutern und die Fähigkeit und den
Willen Liechtensteins zur kooperativen Zusammenarbeit in diesem
Bereich unter Beweis stellen zu können.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423236 64 60; Nr. 222, 9. Mai 2001.

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