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Bundesamt für Energie

Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Jahresrechnungen 2002 veröffentlicht, neu auch im Internet

Bern (ots)

Die von den Betreibern von Kernanlagen geäufneten
Fonds für die Entsorgung und Stilllegung von Kernanlagen liegen 
trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf Plankurs. Dies geht aus den 
Jahresberichten und -rechnungen der beiden Fonds hervor, die dem 
Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und 
Kommunikation (UVEK)zur Kenntnis gebracht wurden.
Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die 
Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie 
für die Stilllegung von Kernanlagen nach deren Ausserbetriebnahme 
decken zu können. Beide Fonds weisen für das Jahr 2002 eine negative 
Performance aus. Da der Stilllegungsfonds über Jahre eine hohe 
Rendite erzielte und beim Entsorgungsfonds beträchtliche 
Vorauszahlungen geleistet wurden, sind beide Fonds nach wie vor auf 
Zielkurs.
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke
Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der 
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Die 
Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke äufneten den Fonds 
erstmals 2001. Gemäss der Verordnung müssen die Betreiber neben den 
ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren zusätzlich 
diejenigen Beträge in den Fonds einbringen, die sie rückwirkend seit 
der Betriebsaufnahme der Kernkraftwerke zu bezahlen haben (Ausnahme 
Kernkraftwerk Leibstadt: bis zum Ablauf des 25. Betriebsjahres). Die 
Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen 
Entsorgungskosten. Ende 2002 belief sich das angesammelte 
Fondskapital auf 1'432 Mio. Franken (2001: 1'440 Mio. Franken).
Bei einer Negativperformance von -13,37% weist die 
Betriebsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust 
von rund 190 Mio. Franken aus. Unter Berücksichtigung der 
Vorauszahlungen in den Fonds resultiert per Ende 2002 gegenüber den 
Mindesteinlagen noch ein Einlageüberschuss von 414 Mio. Franken.
Stilllegungsfonds für Kernanlagen
Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 
gegründet. Er hat die Kosten zu tragen, welche durch die Stilllegung 
und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung 
der dabei anfallenden Abfälle entstehen. Ende 2002 belief sich das 
angesammelte Fondskapital auf 844 Mio. Franken (2001: 908 Mio. 
Franken).
Bei einer Negativperformance von -9,70% (2001: -5,44%) weist die 
Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust 
von rund 90 Mio. Franken aus. Dank der guten Renditen früherer Jahre 
liegt das Fondvermögen noch 50 Mio. Franken über dem budgetierten 
Wert.
Internetauftritt der beiden Fonds
Da die Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten von 
öffentlichem Interesse ist, sind die beiden Fonds ab sofort im 
Internet aufgeschaltet. Unter www.stilllegungsfonds.ch und 
www.entsorgungsfonds.ch finden sich die Jahresberichte, 
Hintergrundinformationen, Angaben zu den beiden Fonds, den Organen 
und Gremien, Links und Kontakte.
Bern, 13. Juni 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	
Michael Aebersold, Bundesamt für Energie, Tel. 031 322 56 31 oder 
079 506 50 04 
Paul Hasenfratz, Vorsitzender der Anlageausschüsse, Tel. 01 830 08 
21 oder 079 316 13 42

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