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Bundesamt für Energie

BFE: Vergütung für Strom aus Kleinkraftwerken: BFE verlängert Empfehlungen um fünf Jahre

Bern (ots)

Die Vergütung für unabhängige Produzenten, die Strom
aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz einspeisen, soll 
weiterhin mindestens 15 Rappen je Kilowattstunde betragen. Das 
Bundesamt für Energie (BFE) verlängert die bestehenden Empfehlungen 
um fünf Jahre bis zum 30. Juni 2008.
Seine Empfehlungen erlässt das BFE auf Grund von Vorschlägen der 
Kommission für Anschlussbedingungen der unabhängigen Produzenten 
(KAP). Mit der Verlängerung der Empfehlungen wird ein klarer 
wirtschaftlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von 
Kleinkraftwerken und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen gewährleistet.
Die Vergütung der Elektrizitätsunternehmen für Strom aus 
erneuerbaren Energien orientiert sich an den Produktionskosten neuer 
inländischer Erzeugungsanlagen. Sie beträgt durchschnittlich 
mindestens 15 Rappen pro Kilowattstunde für ab 1999 in Betrieb 
genommene Anlagen.
Gemäss Energiegesetz und Energieverordnung des Bundes vollziehen 
die Kantone mit Unterstützung des BFE die Bestimmungen über die 
Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten, die Strom aus 
eigenen Anlagen in das öffentliche Elektrizitätsnetz einspeisen.
In der KAP vertreten sind die Kantone, unabhängige Produzenten, 
Elektrizitätsunternehmen und das BFE. Die Empfehlungen sind im 
Internet zu finden unter:
www.energieschweiz.ch/bfe/de/energiemaerkte/elektrizitaet/unter
seite2/index.html.
Bern, 9. Januar 2003
Bundesamt für Energie
Auskünfte: Stefan Muster, Sektion Energieversorgung, BFE, Tel. 031 
322 56 89

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