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Bundesamt für Energie

Durchleitungsvergütungen nach Öffnung des Strommarktes

Bern (ots)

Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) werden die
Netzbetreiber verpflichtet, auf nicht diskriminierende Weise Strom
für Kunden durchzuleiten, die ihren Lieferanten frei wählen. Dafür
erhalten die Netzbetreiber eine Vergütung, die sich nach den
notwendigen Kosten eines effizient betriebenen Netzes richtet. Diese
Durchleitungsvergütungen sind Gegenstand dreier Untersuchungen, die
das Bundesamt für Energie an externe Institute in Auftrag gegeben
hat. Mit den Untersuchungen wird die Ausgestaltung der
Ausführungsbestimmungen zum EMG nicht vorweggenommen.
Grundsätze für Durchleitungsvergütungen : Das Gesetz gibt dem
Bundesrat die Kompetenz, Grundsätze für eine transparente Berechnung
der Durchleitungsvergütungen zu erlassen. Die Autoren gehen von
folgenden Zielen aus: Effiziente Netzbenutzung,
Einfachheit/Transparenz, Nichtdiskriminierung, Wettbewerbsförderung
und Energiesparen. Gesamtwirtschaftliche Vorteile orten sie bei einem
zweigliederigen Preis, der eine leistungs- und eine energieabhängige
Komponente, jedoch keine Grundgebühr enthält. Diese Variante sorgt
sowohl für eine effiziente Benutzung des Netzes, für Transparenz wie
auch für den sparsamen Umgang mit Strom. Rein betriebswirtschaftlich
sind Preise vorteilhaft, die zusätzlich eine Grundgebühr aufweisen.
Regulierung der Durchleitungsvergütungen zu Beginn der
Marktöffnung : Die Untersuchung fasst die Erfahrungen in europäischen
Ländern zusammen. Ausführlich wird die Anfangsphase der Deregulierung
in Norwegen und Schweden beschrieben, da in beiden Ländern je rund
200 Netzbetreiber tätig sind und die übrigen Verhältnisse mit der
Schweiz am ehesten vergleichbar sind. Beide Länder hatten sich zuerst
für eine kostenorientierte Regulierung der Netzpreise basierend auf
der Rate-of-Return-Methode entschieden und damit kaum oder nur
schwache Effizienzsteigerungen erzielt. Nach Ansicht der Autoren
braucht es eine Regulierung, die auf einem Effizienzvergleich
gleichartiger Netzunternehmen basiert.
Verrechnung von Kosten zwischen den Spannungsebenen : Für die
systeminterne Verrechnung der Netzkosten gibt es zwei Methoden. Nach
der Bruttomethode sind für die Kostenumlage von einer höheren auf die
tieferen Spannungsebenen die gesamten Strombezüge der an die tieferen
Ebenen angeschlossenen Verbraucher massgebend. Die Kosten einer
höheren Spannungsebene werden, soweit sie dieser nicht direkt
verrechnet werden, somit «solidarisch» von allen Verbrauchern
mitgetragen. Nach der Nettomethode werden die Kosten der
übergelagerten Ebenen nur entsprechend den Bezügen der zu belastenden
Spannungsebenen umgelegt. Entsprechen die Einspeisungen auf dieser
Ebene dem Verbrauch, müssen die betroffenen Kunden nichts an die
Kosten der höheren Netze beitragen, obschon auch sie das Gesamtsystem
nutzen. Das widerspricht der Verursachergerechtigkeit. Zweckmässig
sind deshalb Kombinationen der Brutto- und Nettomethoden, deren
Folgen für die Kostenumlage der Autor anhand von Rechnungsbeispielen
aufzeigt.

Kontakt:

Martin Renggli, Leiter der Abteilung Energiewirtschaft und -politik,
Bundesamt für Energie, Tel. +41 31 322 56 33

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