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Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke

Exportrisikoversicherung: Trotz Fortschritten mangelhaft

Bern (ots)

Das Gesetz für eine Schweizerische
Exportrisikoversicherung (SERV), das der Bundesrat heute
verabschiedet hat, bringt gegenüber dem ersten Entwurf einige
Verbesserungen. Für die Arbeitsgemeinschaft Swissaid - Fastenopfer -
Brot für alle - Helvetas - Caritas - Heks bleiben aber verschiedene
Mängel bestehen. Sie bedauert insbesondere, dass künftig auch
Geschäfte mit Privatkunden versichert werden können.
Zwar ist es begrüssenswert, dass die Exportversicherung die
Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik berücksichtigen muss.
Doch angesichts der entwicklungspolitischen Risiken bei diesen
Geschäften empfindet es die Arbeitsgemeinschaft als stossend, dass
das Gesetz weder diese Grundsätze ausführt noch Bereiche wie
Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Umwelt oder
Schuldentragfähigkeit explizit erwähnt.
In ihrer Vernehmlassungsantwort hatte die Arbeitsgemeinschaft
gefordert, dass sowohl sachkundige Verwaltungszweige (z.B. DEZA), als
auch die NGOs Einspruchmöglichkeiten erhalten. Sie stellt erfreut
fest, dass neu ein Beirat vorgesehen ist, in dem neben der
Bundesverwaltung auch entwicklungspolitische Organisationen vertreten
sind. Allerdings ist dieser Beirat im Gesetz mit einer "Kann-Formel"
ungenügend verankert, es braucht eine Muss-Formel".
Ausserdem genügt es nicht, wenn der Beirat nur bei Geschäften "von
aussenpolitischer Bedeutung und besonderer Tragweite" konsultiert
wird. Künftig wird, entgegen der Forderung der Arbeitsgemeinschaft,
auch das private Käuferrisiko versichert. Damit steigt das Risiko,
dass die SERV - und mit ihr der Bund - Geschäfte versichert, die
gegen entwicklungspolitische Ziele oder aussenpolitische Grundsätze
verstossen. Die Arbeitsgemeinschaft fordert daher, dass dem Beirat
sämtliche Gesuche für umwelt- und/oder sozialsensitive Geschäfte
vorgelegt werden.

Kontakt:

Michèle Laubscher
Tel. +41/31/390'93'40

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