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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Die meisten Kindersitz-Zubehörprodukte sind verboten

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Bern (ots)

Erstmals hat der TCS nicht nur Kindersitze, sondern auch Zubehörprodukte getestet. Der Test zeigt: besonders bei Zubehör von Drittanbietern aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Stehen sie doch häufig im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen oder erhöhen gar das Verletzungsrisiko für Kinder.

Viele Eltern kennen die Probleme: das Kind schnallt sich während der Fahrt ab, das schlafende Kind rutscht seitlich aus dem Gurt oder es schwitzt beziehungsweise friert während der Fahrt. Zahlreiche Zubehörprodukte für Kindersitze sollen hier Abhilfe schaffen. Der TCS-Test zeigt aber, längst nicht alle Produkte sind legal.

Effektive «Gurtschlösser» sind illegal

Auf dem Markt gibt es zahlreiche Produkte die das selbständige Abschnallen von Kindern verhindern sollen. Von den getesteten vier Produkten in dieser Kategorie konnte aber keines restlos überzeugen. Das einzige gesetzlich wirklich zugelassene Produkt (5Point Plus Anti Escape System) konnte nicht verhindern, dass sich ein Kind selber abschnallt. Die effektiveren «Gurtschlösser» (Zusatz-Brustclip, Storchenbeck Auto BeltLock Stop, Buckle-upp Gurtschloss-Sicherung) können hingegen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. So muss aus Sicherheitsgründen, ein Kind im Notfall durch eine einzelne Betätigung des Verschlusses aus dem Kindersitz befreit werden können.

Gefährliche Gurtpolster und nicht zugelassene Gurtschlossverlängerungen

Zur Verbesserung des Sitzkomforts sind sowohl Polster als auch Gurtschlossverlängerungen erhältlich. Bei Gurtpolstern besteht aber die Gefahr, dass der Beckengurt über dem Bauch verläuft und so innere Verletzungen hervorrufen kann. Die Verwendung von Polster oder Gurtschlossverlängerungen kann ausserdem zu einer Veränderung der Gurtkräfte führen, was eine zulassungsrelevante Veränderung darstellt und im Einzelfall zu versicherungsrechtlichen Problemen führen kann.

Winterfusssäcke bei Babyschalen dürfen Warnhinweise nicht verdecken

Das Gesetz schreibt vor, dass bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf der Innenseite im Kopfbereich ein Schild mit Airbag-Warnhinweisen sichtbar sein muss. Diese Anforderung ist bei einigen Sommer- und Winterbezügen nicht erfüllt. Von der Verwendung solcher Produkte ist abzuraten, sie sind nicht zulässig. Es gibt aber auch Sitzbezüge, die direkt vom Kindersitzhersteller angeboten werden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

TCS Tipps für den Kauf von Kindersitzzubehör

Am sichersten ist es, wenn man original Zubehör vom selben Hersteller wie der verwendete Kindersitz verwendet. Von kopierten oder gefälschten Billigprodukten ist abzusehen. Der TCS empfiehlt ausserdem die Zubehörartikel in Fachgeschäften mit Beratung zu erstehen und nachzufragen, ob die Artikel gemäss ECE Reg. 44 und 129 zugelassen sind.

Kontakt:

Lukas Reinhardt, Mediensprecher TCS, 058 827 34 03,
lukas.reinhardt@tcs.ch

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