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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Bundesrat führt Chip-Pflicht für Hunde ab 2006 ein

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Kennzeichnungspflicht für Hunde 
ab 2006 beschlossen. Die Regelung ist Teil der revidierten 
Tierseuchenverordnung (TSV). Zudem hat der Bundesrat der komplett 
überarbeiteten Verordnung über die Entsorgung von tierischen 
Nebenprodukten (VTNP) sowie Änderungen in der Verordnung über die 
Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) 
zugestimmt. Die Kennzeichnungspflicht für Hunde tritt am 1. Januar 
2006 in Kraft, die übrigen Regelungen am 1. Juli 2004. Ab Anfang 
2006 müssen Welpen von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit 
einem Chip (Transponder) versehen und in einer Datenbank registriert 
werden. Halter und Halterinnen von älteren Hunden haben dafür noch 
ein Jahr Zeit, bis Ende 2006. Wer seinen Hund bereits vor 2006 
markiert hat – mit einem Chip oder einer Tätowierung – braucht nur 
noch über seinen Tierarzt die Registrierung in der vom Kanton 
bestimmten Datenbank zu veranlassen. Eine Neu-Kennzeichnung ist 
nicht nötig.
Damit sind ab 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig und 
fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert. Der 
Bundesrat möchte mit der Markierungspflicht Abklärungen nach 
Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten 
oder ausgesetzten Hunden erleichtern. Bereits heute trägt ein 
Viertel aller Schweizer Hunde einen Mikrochip. Dieser ist in fünf 
Kantonen obligatorisch und ab 1. Oktober dieses Jahres verlangt auch 
die Europäische Union (EU) für die Einreise einen Chip oder eine 
Tätowierung.
Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte wird in der VTNP neu 
geregelt. In Anpassung an das EU-Recht werden tierische 
Nebenprodukte in drei Kategorien eingeteilt. Kategorie-1-Produkte 
müssen verbrannt, jene der Kategorie 2 können zudem zu Dünger oder 
Biogas verarbeitet und Kategorie-3-Produkte, die risikoärmsten, 
dürfen für technische Zwecke und für Heimtierfutter verwendet 
werden. Grundsätzlich soll damit eine weitergehende Nutzung von 
tierischen Nebenprodukten etwa zur Energiegewinnung möglich werden, 
ohne die wegen BSE erlassenen Einschränkungen aufzuweichen. 
Insbesondere bleibt das Fütterungsverbot von Tiermehl an alle 
Nutztiere auch in der neuen VTNP unangetastet. Welche Bedingungen 
erfüllt sein müssten, bevor eine breitere Nutzung tierischer 
Nebenprodukte denkbar würde, schildern die Bundesämter für 
Landwirtschaft, Veterinärwesen und Gesundheit in einem nun 
vorgelegten Massnahmenplan.
Die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Nutztieren wird mit den 
Änderungen in der EDAV auf eine neue Grundlage gestellt und den 
Bilateralen Abkommen mit der EU angepasst. Ab dem 1. Juli sind keine 
Bewilligungen mehr für die Einfuhr von Nutztieren nötig. Gegen die 
Einschleppung von Seuchen wirken neu gezielte Massnahmen, die dem 
tatsächlichen Risiko besser entsprechen als bisher. Insgesamt 
erleichtern die Änderungen den Tierhandel mit der EU, ohne die 
bisherige Seuchensicherheit zu gefährden. 
Die zugehörigen Dokumente finden Sie unter
www.bvet.admin.ch>Tiergesundheit>Gesetzgebung.
Auskünfte:
Marcel Falk,
Sprecher Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. 031 323 84 96

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