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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

Bern (ots)

Zusätzlich zu den bisher geltenden Sanktionsmassnahmen
tritt am 9. Juli 2003 ein Importverbot für Rundhölzer und 
Holzprodukte aus Liberia in Kraft. Gleichzeitig wurde die Ein- und 
Durchreisesperre gegenüber zwei Personen aufgehoben. Der Bundesrat 
hat am 2. Juli in Übereinstimmung mit der Resolution 1478 (2003) des 
UNO-Sicherheitsrates ein Importverbot für Rundhölzer und 
Holzprodukte mit Ursprung in Liberia erlassen. Diese neue 
Sanktionsmassnahme tritt am 9. Juli in Kraft.
Der UNO-Sicherheitsrat hatte am 6. Mai 2003 beschlossen, dass am 7. 
Juli weltweit ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte aus 
Liberia in Kraft treten soll, falls die liberianische Regierung bis 
zu diesem Datum keine wirksamen Kontrollmassnahmen im Holzhandel 
einführt. Gemäss UNO-Experten wird der Erlös aus dem Holzverkauf 
u.a. für Waffenkäufe verwendet.
Die schweizerischen Importe von Rundhölzern und Holzprodukten aus 
Liberia sind äusserst gering. Im Jahr 2002 fanden überhaupt keine 
Importe statt, in den drei Jahren zuvor beliefen sich die Importe 
auf durchschnittlich 19'000 Fr./Jahr.
Zur Zeit besteht gegenüber Liberia ein Waffenembargo, ein 
Importverbot für Rohdiamanten, Rundhölzer und Holzprodukte sowie 
eine Ein- und Durchreisesperre für rund 120 Personen aus dem Umfeld 
von Präsident Charles Taylor. Diese Massnahmen sind in der 
Verordnung vom 27. Juni 2001 über Massnahmen gegenüber Liberia 
geregelt.
In Umsetzung eines Beschlusses des für Liberia zuständigen UNO- 
Sanktionskomitees wurden ferner zwei Namen von der Liste derjenigen 
Personen gestrichen, für welche die Ein- und Durchreisesperre gilt.
Der Verordnungstext sowie die Namensliste von Personen, die von der 
Ein- und Durchreisesperre betroffen sind, sind auf der Internetseite 
des seco abrufbar (www.seco-admin.ch, > Aussenwirtschaftspolitik, > 
Exportkontrollen und Sanktionen, > Sanktionen).
Auskünfte:
Roland E. Vock,
seco,
Exportkontrollen und Sanktionen,
Tel. 031 324 07 61

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