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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Neue Bundesgerichtssitze: Beteiligungsschlüssel für Aufbaukosten wird gemeinsam erarbeitet

Bern (ots)

17. Okt 2003 (EFD) An einer lösungsorientierten
Aussprache zwischen Vertretungen des Bundesrates und beider 
Kantonsregierungen wurde am Mittwoch der Grundsatz bestätigt, wonach 
sich die Standortkantone St. Gallen und Tessin in angemessener Form 
an den Aufbaukosten für die Sitze der beiden neuen Bundesgerichte 
beteiligen werden. Noch liegen die ersten Vorstellungen auseinander. 
Anlässlich der Lagebeurteilung konnte jedoch eine gewisse Annäherung 
der Positionen erreicht werden. In gemeinsamen Folgearbeiten sollen 
noch dieses Jahr die Modalitäten der verschiedenen 
Finanzierungsmodelle, darunter auch Kauf- und Mietlösungen vertieft 
geprüft und eine Objektivierung der Berechnungsgrundlagen erarbeitet 
werden. Der Zeitplan bis zur Inbetriebnahme des 
Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen bzw. des Bundesstrafgerichts 
in Bellinzona lässt dafür genügend Raum, zumal die baulichen und 
planerischen Arbeiten weitergeführt werden. Die Kosten für den 
Betrieb der neuen Gerichte werden vollumfänglich vom Bund getragen.
Am 21. Juni 2002 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Sitz 
des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts 
verabschiedet und darin Bellinzona und St.Gallen als Sitz für die 
neuen Bundesgerichte festgelegt. Gleichzeitig ermächtigte es den 
Bundesrat, mit den Standortkantonen Tessin und St.Gallen einen 
Vertrag über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der 
Errichtung des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts 
abzuschliessen.
Konstruktive Verhandlungen auf Regierungsebene
Anschliessend wurden auf technischer und politischer Ebene die 
notwendigen Projektkonkretisierungen und Kostenberechnungen 
durchgeführt, sowie erste Verhandlungen für die Finanzierung der 
Grundstück- und Gebäudekosten aufgenommen. Gemäss Botschaft zur 
Sitzerrichtung des Bundesstrafgerichts und des 
Bundesverwaltungsgerichts sowie gestützt auf eine Ermächtigung im 
Gerichtssitzgesetz erwartet der Bund, dass sich die Standortkantone 
in angemessener Weise an den Aufbaukosten (Grundstück, Baukosten) 
beteiligen. Nachdem die Liegenschaften in beiden Sitzstädten 
bestimmt sind und konkrete Machbarkeitsstudien mit Kostenschätzungen 
vorliegen, trafen sich am Mittwoch, 15. Oktober 2003, in Bern je 
eine Vertretung des Bundesrats (Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher 
des Eidg. Finanzdepartements EFD und Bundesrätin Ruth Metzler- 
Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements EJPD) 
mit Regierungsvertretungen beider Kantone ( Kanton St. Gallen: 
Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Justiz- und 
Polizeidepartements und Regierungsrat Peter Schönenberger, Vorsteher 
des Finanzdepartements; Kanton Tessin: Luigi Pedrazzini, Consigliere 
di Stato e Direttore delle Istituzioni) zu einer Verhandlungsrunde 
über die Kostenbeteiligung. Die Sitzung verlief in einer 
konstruktiven Atmosphäre, wobei die ersten Vorstellungen über die 
Angemessenheit einer solchen Kostenbeteiligung vorderhand noch 
auseinander liegen. Dies betrifft sowohl die Höhe der Beträge als 
auch Unklarheiten bezüglich Berechnungsgrundlagen sowie 
Referenzpunkte der Angemessenheit. Im Rahmen der Diskussion konnte 
jedoch eine gewisse Annäherung der Positionen erreicht werden.
Folgearbeiten noch dieses Jahr
In gemeinsamen Folgearbeiten sollen noch dieses Jahr die Modalitäten 
der verschiedenen Finanzierungsmodelle, worunter Kauf- und 
Mietlösungen vertieft geprüft und eine Objektivierung der 
Berechnungsgrundlagen erarbeitet werden. Während der Kanton Tessin 
zwei bestehende, ausbaubedürftige Gebäude anbietet, muss in St. 
Gallen ein Neubau erstellt werden. Die Modalitäten der Aufteilung 
der Grundstück- und Baukosten zwischen Bund und Sitzkantonen werden 
in den nächsten Monaten auf Fachebene definiert und anschliessend 
erneut auf der politischen Ebene bewertet. Der Zeitplan bis zur 
Inbetriebnahme des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen (2007) 
und des Bundesstrafgerichts in Bellinzona lässt für die 
Folgearbeiten genügend Raum, zumal die baulichen und planerischen 
Arbeiten weitergeführt werden. Das Provisorium in Bellinzona wird 
wie geplant am 1. April 2004 in Betrieb genommen. Die Kosten für den 
Betrieb der neuen Gerichte (Bundesverwaltungsgericht: 350 - 450 
Arbeitsplätze; Bundesstrafgericht: 60 - 90 Arbeitsplätze) werden 
vollumfänglich vom Bund getragen.
Im Auftrag der Delegationen: Kommunikation Eidg. Finanzdepartement 
EFD
Weitere Auskünfte: 
· Bund: Bernardo Stadelmann, EJPD, Projektleiter Neue Gerichte, 079 
777 52 35 / 031 323 77 33 ·
 St. Gallen: Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär Justiz- und 
Polizeidepartement, 071 229 36 00 (17. Oktober 2003, 10.30 bis 15.00 
Uhr) 
· Tessin: Giorgio Battaglioni, Direttore della Divisone della 
Giustizia del Dipartemento delle Istituzioni, 091 814 32 20
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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