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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Sondersteuer auf Alcopops beschlossen

Bern (ots)

26. Feb 2003 (EFD) Alcopops sollen mit einem Satz
besteuert werden, der das Vierfache des normalen Steuersatzes auf 
Spirituosen beträgt. Zum Schutze von Kindern und Jugendlichen hat 
der Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament eine Vorlage für 
diese Sondersteuer zu unterbreiten. Auf einer 2.75-dl-Flasche zu 5.6 
Volumenprozent sollen ungefähr 1.80 Franken an Steuern erhoben 
werden.
Im Jahr 2002 sind in der Schweiz fast 40 Mio. Fläschchen Alcopops 
konsumiert worden. Ein Jahr zuvor waren es 28 Mio. Begonnen hatte 
der Boom im Jahre 2000 mit 2 Mio. Fläschchen. In Europa war eine 
ähnliche Entwicklung zu verzeichnen, mit Ausnahme von Frankreich. 
Dort hat die Regierung 1996 zwecks Eindämmung des Konsums eine 
zusätzliche Steuer auf Alcopops eingeführt - mit Erfolg.
Der Umstand, dass der Preis das Trinkverhalten von Kindern und 
Jugendlichen entscheidend beeinflusst, wird nicht nur durch das 
Beispiel Frankreichs belegt, sondern auch von verschiedensten 
Studien untermauert. Zum Schutze der Jugend hat darum der Bundesrat 
heute beschlossen, dem Parlament eine Sondersteuer auf Alcopops 
vorzuschlagen, die vier Mal höher ist als der normale Steuersatz. 
Die Massnahme ist konzipiert als zusätzliche Abschreckung zum 
Verkaufsverbot von Alcopops an Kinder und Jugendliche, das jedoch 
bekanntermassen oft nicht eingehalten wird und dessen Vollzug 
schwierig zu handhaben ist.
Alcopops - gefährliche "Limonade"
Alcopops sehen aus wie Limonade, sie schmecken süss wie Limonade, 
sie werden auch getrunken wie Limonade. Sie haben jedoch einen 
Alkoholgehalt von ungefähr 6 Prozent - etwa so viel wie Bier. Kaum 
ein Jugendlicher, kaum eine Jugendliche und schon gar nicht ein Kind 
trinkt innerhalb kurzer Zeit zwei, drei Stangen Bier. (Jugendliche 
mögen den Geschmack von Bier, Wein und starken Spirituosen nicht 
besonders.) Hingegen werden Süssgetränke von Jugendlichen problemlos 
in grösseren Mengen und in kurzer Zeit konsumiert - Alcopops 
ebenfalls. Dieser unbewusste oder bloss halbbewusste Alkoholkonsum 
schadet der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in hohem Masse.
Mit den Alcopops wird mindestens zum Teil ein Kundensegment 
angesprochen, das nach Gesetz gar nicht Zielpublikum sein darf: 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mit moderner Präsentation, 
massiver Werbung und vor allem mit dem süssen Geschmack versuchen 
die Anbieter, sich eine neue Kundschaft heranzubilden. Die 
verlockende Süssigkeit bewirkt auch, dass der Alkohol geschmacklich 
kaum wahrgenommen wird. Kinder und Jugendliche gewöhnen sich auf 
diese Weise an die berauschende Wirkung des Alkohols und verfallen 
rasch in Abhängigkeit. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, solchen 
Entwicklungen einen Riegel zu schieben.
Auskunft: 
Lucien Erard, Direktor EAV, Tel. 031 309 13 65 (Französisch) 
Christoph Zurbrügg, Stv. Direktor EAV, Tel. 031 309 13 70 (Deutsch)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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