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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Nachtrag II zum Voranschlag 2002

Bern (ots)

30. Sep 2002 (EFD) Der Bundesrat beantragt dem
Parlament mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2002 
Nachtragskredite im Umfang von 649 Millionen Franken. Zusammen mit 
dem ersten Nachtrag führt dies gegenüber dem Budget zu Mehrausgaben 
von 1 250 Millionen oder 2,4 Prozent.
Ein Nachtragskredit über 164 Millionen wird beantragt, um der Krise 
in der Milchwirtschaft zu begegnen. Ein Darlehen von 70 Millionen 
soll es dieser Branche ermöglichen, die Käse- und Butterlager 
abzubauen. 63 Millionen sind vorgesehen für die Milchproduzenten, 
deren Forderungen für gelieferte Milch wegen der Nachlassstundung 
bei Swiss Dairy Food noch ausstehen. Die restlichen 31 Millionen 
sollen in Form von Darlehen den Unternehmen zugute kommen, die in 
der Käseveredelung und im Käsehandel tätig sind und 
Liquiditätsprobleme haben.
Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf die 
Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur Verbilligung der 
Krankenkassenprämien zu Gunsten von einkommensschwachen Personen 
werden zusätzliche 111 Millionen Franken benötigt. Da die 
Prämienverbilligungen vermehrt beansprucht werden, stiegen die 
Ausgaben der Kantone in diesem Bereich über Erwarten stark an. Dies 
gilt namentlich für die Kantone Zürich, Luzern, Schwyz und Basel- 
Landschaft. Dadurch wächst auch der Bedarf an Bundesbeiträgen. Das 
Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die 
Invalidenversicherung. In diesem Bereich sind zusätzliche Mittel in 
der Höhe von 65 Millionen erforderlich, namentlich weil die Zunahme 
der Zahl der IV-Renten bei der Erstellung des Voranschlags 
unterschätzt worden war.
Im Bereich der Arbeitslosenversicherung stellt sich heraus, dass bei 
der Erstellung des Voranschlags die Arbeitslosenzahl und damit die 
Nettobelastung unterschätzt wurde. Man ging statt von 98 000 
Erwerbslosen lediglich von 65 000 aus. Der Anstieg ist auf die 
schlechte Konjunkturlage zurückzuführen. Für den Bund, der sich mit 
2,5 Prozent an den Gesamtausgaben der Arbeitslosenversicherung 
beteiligt, bedeutet dies Mehrausgaben von 30 Millionen Franken.
Schliesslich führen die Veränderungen in der Finanzkraft der Kantone 
und die Zunahme der Zahl der Rentnerinnen und Rentner dazu, dass für 
die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV 
zusätzlich 25 Millionen Franken benötigt werden.
Als Zeichen der internationalen Solidarität soll ein 
ausserordentlicher Beitrag in der Höhe von 50 Millionen zu Gunsten 
der Flutopfer in Europa und Asien gewährt werden. Mit diesem Geld 
sollen Nothilfe- und Wiederaufbauprogramme finanziert werden, die 
zusammen mit schweizerischen, lokalen und internationalen Partnern 
und im Einvernehmen mit den Behörden der betroffenen Länder 
durchgeführt werden. Diese zusätzlichen Mittel ergänzen die bereits 
existierenden gezielten Massnahmen, namentlich die 
Erkundungsmissionen und -aktionen, die mit den im ordentlichen 
Budget vorgesehenen Mitteln für die humanitäre Hilfe finanziert 
werden.
Weitere Nachtragskredite werden namentlich beantragt für die 
Einführung und die Verbesserung des Autoverlads (29 Mio), für den 
Militärbereich (25 Mio) und für Informatik und Telekommunikation in 
der Bundesverwaltung, vorab NOVE-IT (21 Mio).
Auskunft: Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 
54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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