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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Erweiterung der Suche nach Terroristengelder

Bern (ots)

Kontrollstelle erinnert erneut an Meldepflicht
Die Kontrollstelle zur Bekämpfung
der Geldwäscherei (KST) hat die  Finanzintermediäre über die 
Erweiterung der Suche nach Terroristengeldern orientiert.
In den Schreiben an die Selbstregulierungsorganisationen 
(SRO) zuhanden ihrer Mitglieder und via Webseite an die ihr 
direkt unterstellten Finanzintermediäre 
(www.efv.admin.ch/gwg/d/index1.htm) macht die KST alle 
Finanzintermediäre in der Schweiz auf eine neue, von den 
amerikanischen Behörden am 12. Oktober 2001 veröffentlichte 
Liste von Personen und Organisationen aufmerksam, deren 
Vermögenswerte in den USA gestützt auf die Verfügung des 
amerikanischen Präsidenten vom 24. September 2001 neu 
blockiert worden sind, und hält fest, dass Transaktionen mit 
diesen Personen oder Organisationen der besonderen 
Abklärungspflicht gemäss  Art. 6 des Geldwäschereigesetzes 
unterliegen und eine Meldepflicht gemäss Art. 9 des 
Geldwäschereigesetzes auslösen können.

Kontakt:

Judith Schmidt
KST KONTROLLSTELLE FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHEREI
Christoffelgasse 5
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 324 34 05

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