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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Strukturreform bei der Unternehmensbesteuerung

Bern (ots)

Damit die Standortattraktivität der Schweiz weiter
gestärkt wird, sollen bei der Unternehmensbesteuerung strukturelle
Verbesserungen vorgenommen werden. Sie hätten keine oder nur geringe
Einnahmenausfälle für den Bund zur Folge. Der Bundesrat hat an seiner
heutigen Sitzung das EFD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für
eine entsprechende, weitere Unternehmenssteuerreform zu erarbeiten.
Der Zeitplan sieht vor, dass diese bis im Sommer 2002 vorliegen soll.
1997 sind zentrale Anliegen der Wirtschaft zur Förderung desGET
vorteilhaften Unternehmensstandortes Schweiz mit der
Unternehmenssteuerreform erfüllt worden. Diese Reform hat der
Wirtschaft namhafte Erleichterungen und strukturelle Verbesserungen
gebracht. In der Folge hat der Bundesrat den eng begrenzten
finanziellen Spielraum für weitere Steuerentlastungen primär für die
Revision der Familienbesteuerung reserviert (Spielraum des
Steuerpakets: 1,4 Milliarden Franken). Angesichts dieser
Prioritätensetzung bei den Familien ist die vorgezogene Realisierung
weiterer Anliegen im Bereich der Unternehmensbesteuerung nicht oder
nur sehr beschränkt.
Trotzdem liegen zum Teil berechtigte Anliegen von Seiten der
Unternehmen auf dem Tisch, die allerdings nicht nur aus der Sicht des
Standortwettbewerbs, sondern auch unter dem Aspekt der
Steuergerechtigkeit und der Finanzierbarkeit betrachtet werden
müssen. Die Wünsche sind teils prinzipieller, teils finanzieller und
teils punktuell struktureller Art.
Prinzipieller Art ist die Forderung nach einer rechtsformneutralen
Unternehmensbesteuerung aus einem Guss, wie sie von Professor Xavier
Oberson in seinem Expertenbericht vorgeschlagen wird (vgl.
Presseunterlagen vom 12. Juli 2001). Dieses System, das aus
steuerlicher Sicht keinen Unterschied zwischen Aktiengesellschaften
und Personengesellschaften macht, eröffnet längerfristig interessante
Perspektiven, erfordert aber einen tiefgreifenden Umbau der heutigen
Unternehmensbesteuerung. Es hätte weitreichende finanzielle Folgen,
nicht zuletzt für die AHV. Gerade darum ist es kurzfristig nicht
realisierbar, obwohl es von der Systematik her überzeugt.
Finanzieller Art ist die Forderung nach einer pauschalen Reduktion
des Gewinnsteuersatzes auf Bundesebene. Sie hätte grosse
Einnahmenausfälle (300 Millionen Franken für jedes halbe
Prozentpunkt) zur Folge, ohne dass sie den einzelnen Firmen - vor
allem nicht den KMU - substanzielle Entlastungen brächte. Sie würde
auch keine strukturellen Verbesserungen bewirken in Bezug auf die
Förderung von Risikokapital oder die Eliminierung von
Ungerechtigkeiten. Die pauschale Reduktion des Gewinnsteuersatzes
kostet mithin viel und bringt zu wenig.
Punktuell struktureller Art ist der Vorschlag des Bundesrates, der
auf eine Verbesserung des Steuersystems zielt, dabei aber keine oder
nur geringe Einnahmenausfälle für den Bund zur Folge hat. Umgekehrt
findet auch kein Raubzug des Fiskus auf die Unternehmen statt,
vielmehr ist der Vorschlag ertragsneutral. Seine nachhaltige Wirkung
besteht in der Eliminierung von Ungleichbehandlungen bei der
Besteuerung von Gewinnen bei Aktiengesellschaften, was gerechter und
volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Künftig sollen Gewinne einer Aktiengesellschaft bei
"qualifizierenden Beteiligungen" (denkbar ist eine Quote ab fünf
Prozent, sofern diese Beteiligung mindestens einen Wert von 100'000
Franken aufweist) gleich besteuert werden, unabhängig davon, ob sie
ausgeschüttet werden oder nicht. Die bestehende Doppelbelastung, der
Webfehler im System, soll dabei durch eine Reduktion der
Einkommenssteuer auf Dividenden gemildert oder gar eliminiert werden.
Die damit verbundenen Steuerausfälle sind durch eine neue Besteuerung
von Beteiligungsgewinnen mit dem gleichen Vorzugssteuersatz zu
kompensieren.
Die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung heute oft praktizierte
Geschäftspolitik von Aktiengesellschaften, Gewinne nicht
auszuschütten, sondern zu horten, verliert mit der Reform jeden
finanziellen Anreiz. Der dadurch entstehende Impuls, Gewinne wieder
auszuschütten, begünstigt die Bildung von Risikokapital, was sich
volkswirtschaftlich nachhaltig auswirkt. Gleichzeitig können oft
kritisierte Besonderheiten der Steuerpraxis (Transponierung, 
indirekte Teilliquidation, Erbenholding usw.) behoben werden
Für Personenunternehmen sollen flankierende Massnahmen getroffen
werden. So könnte bei Veräusserungen des Geschäfts infolge Aufgabe
der Erwerbstätigkeit der Veräusserungserlös  und damit auch der
Gegenwert der realisierten stillen Reserven - im Sinne eines
Endbeitrages in die zweite Säule (BVG) steuerwirksam in Abzug
gebracht werden. Weiter könnte die Umwandlung von Personenunternehmen
in Kapitalgesellschaften dadurch erleichtert werden, dass auf
jegliche Sperrfrist im Sinne des Fusionsgesetzes verzichtet wird.
Mit dem bundesrätlichen Vorschlag wird ein kostenneutraler und
nachhaltiger Teilschritt gemacht ohne dass dabei die mit einer
konsequenten, rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung verbundenen
Ausfälle bei der AHV in Kauf genommen  werden müssten. Die Reform ist
kompatibel mit dem Finanzleitbild und der Standortstudie (siehe
obenstehender Kasten) und geht nicht über die vom finanziellen
Spielraum gesetzten Grenzen hinaus. Sie gewährleistet den
Finanzbedarf für das Steuerpaket und erfüllt im strukturellen Bereich
- wenn auch nur zum Teil - Vorschläge der Expertengruppe Oberson.
Bericht der Arbeitsgruppe "Standortstudie" abgeliefert
Die im Auftrag des Vorstehers des EFD vom Direktor der ESTV im
August 2000 eingesetzte Arbeitsgruppe "Standortstudie" hat ihren
Bericht mit dem Titel "Steuern als Standortfaktor: Reformbedarf für
die Schweiz?" abgeliefert. Gestützt auf einen internationalen
Vergleich der volkswirtschaftlichen Leistung und der Steuerbelastung
stellt die Arbeitsgruppe fest, welchen grundlegenden Anforderungen
ein wettbewerbsfähiges Steuersystem genügen muss, und schlägt - nach
rein fachlichen Prioritäten abgestufte - Massnahmen zur Verbesserung
des Standorts Schweiz vor.  Die auftragsgemäss konsequent am
volkswirtschaftlichen Erfolg orientierte Sicht des Berichts liefert
wertvolle Entscheidungshilfen. Das Steuersystem hat indessen auch
andere Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die
Steuergerechtigkeit und die finanzpolitische Verkraftbarkeit
allfälliger Massnahmen. Die Herstellung dieses Gleichgewichà`  ist
Aufgabe der politischen Gesamtwürdigung. EFD und ESTV nehmen deshalb
zu den einzelnen Vorschlägen im Bericht zum jetzigen Zeitpunkt
materiell nicht Stellung.

Kontakt:

Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 71 58 oder
Kurt Dütschler, Eidg. steuerverwaltung, Tel 031 322 73 77.

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