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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Zahlungsverkehr mit EC-Direct-Karten Bankenkommission nicht zuständig

Bern (ots)

Die Zahlungsabwicklung mittels EC-Direct-Karten ist
keine dem Bankengesetz unterstellte, bewilligungspflichtige
Tätigkeit, weshalb sie auch nicht von der Eidg. Bankenkommission
(EBK) überwacht wird. Dies schreibt der Bundesrat in seiner heute
veröffentlichten Stellungnahme zu einem Postulat von Nationalrat
Josef Zisyadis (PdA/VD) und beantragt die Ablehnung des Vorstosses.
Nationalrat Zisyadis hatte in seinem Postulat einen Bericht der
EBK zum Zahlungsverkehr mit EC-Direct-Karten verlangt. Der Postulant
machte geltend, die Banken würden den Konsumentinnen und Konsumenten
die Zahlungsbeträge sofort belasten, die Beträge aber erst einige
Tage nach der Transaktion den Unternehmen gutschreiben.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die
Zahlungsabwicklung mit EC-Direct-Karten keine dem Bankengesetz
unterstellte, bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt. Die Europay
(Switzerland) AG, welche die Abwicklung der Zahlungen in der Schweiz
vornehme, unterstehe deshalb nicht der Aufsicht durch die EBK. Im
Weiteren sei das Vertragsverhältnis zwischen einer Bank und ihren
Kunden zivilrechtlicher Natur. Bei allfälligen Vertragsverletzungen
könnten die Kunden ihre Ansprüche in einem Zivilprozess direkt
durchsetzen. Die EBK schreite aufsichtsrechtlich nur bei einem
nachgewiesenermassen krass missbräuchlichen Verhalten einer Bank ein.
Aus den genannten Gründen lehnt der Bundesrat das Postulat ab.

Kontakt:

Barbara Schaerer
Tel +41 31 322 60 67
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
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