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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Für eine grössere Unterstützung des Agglomerationsverkehrs

Bern (ots)

Die Mobilität wird in den nächsten zwanzig Jahren vor
allem in den Städten und Agglomerationen weiter zunehmen. Dies kann
zu einem Zusammenbruch des Verkehrssystems führen mit entsprechenden
negativen Auswirkungen für Anwohner, Verkehrsteilnehmer und Umwelt.
Die Expertengruppe 'Finanzierung des Agglomerationsverkehrs' 
vertritt deshalb die Auffassung, dass das hohe Verkehrsaufkommen in
den Agglomerationen nur bewältigt werden kann, wenn der Bund die
Projekte der Kantone und Gemeinden vermehrt unterstützt. In ihrem
Bericht an das UVEK schlägt die Gruppe eine neue Verfassungsgrundlage
und zusätzliche finanzielle Mittel vor.
In der Schweiz leben rund siebzig Prozent der Bewohner in den
Städten und Agglomerationen.  Hier entsteht auch der grösste Teil des
Verkehrs. Neben der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und der
Modernisierung der Bahnen, gehört auch der Agglomerationsverkehr zu
den Herausforderungen der öffentlichen Hand. Die für den
Agglomerationsverkehr in erster Linie zuständigen Kantone und
Gemeinden müssen den zunehmenden Verkehr in einer Form bewältigen,
bei der sie die Effizienz des Verkehrssystems verbessern,
gleichzeitig aber auch die Lebensqualität und die Umweltbelange
berücksichtigen.
Damit diesen Anliegen entsprochen werden kann, wird nach der von
Ständerat Peter Bieri geleiteten Expertengruppe der Bund zusätzlich
zur Weiterführung der bisherigen Aufgaben im Verkehrsbereich eine
stärkere Rolle in der Unterstützung und Koordination des
Agglomerationsverkehrs - Schiene, Strasse und Langsamverkehr
(Fussgänger und Velos) - übernehmen müssen. Er selber kann jedoch
diese Aufgaben nur lösen, wenn er über zusätzliche finanzielle Mittel
verfügt, um die Projekte der Kantone und Gemeinden zu unterstützen.
Die Investitionsbedürfnisse für Schiene und Strasse in den
Agglomerationen für die nächsten zehn Jahre werden auf fünf bis
sieben Milliarden Franken geschätzt.
Mehr finanzielle Mittel
Die zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes für den
Agglomerationsverkehr betragen jährlich ungefähr 300 Mio. Franken.
Diese sind für Beiträge an Investitionen sowohl des Schienen- (z. B.
S-Bahnen, Stadtbahnen) als auch des Strassenverkehrs vorgesehen. Nach
eingehender Abklärung verschiedener Varianten schlagen die Experten
folgende Massnahmen vor, damit diese Bundesbeiträge finanziert werden
können:
  • Aenderung von Art. 86 der Bundesverfassung, damit in vermehrtem Masse Investitionen (Schiene und Strasse) für den Agglomerationsverkehr aus dem Mineralölsteuerzuschlag unterstützt werden können.
  • Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um fünf Rappen pro Liter Treibstoff zugunsten dieser Investitionen ("Agglomerationsfünfer"). Diese Massnahme bringt ungefähr 320 Millionen Franken pro Jahr.
Die Experten schlagen vor, die Verkehrstrennungsverordnung wieder
anzuwenden bis die vorgeschlagene Verfassungsänderung realisiert ist.
Die Anwendung der Verkehrstrennungsverordnung wurde im Rahmen des
Stabilisierungsprogrammes 1998 sistiert. Die
Verkehrstrennungsverordnung ermöglicht insbesondere Beiträge an die
Aufhebung von Niveauübergängen, an die Verlegung von Tram- oder
Bahngeleisen oder von Strassen, sowie an separate Busspuren und an
wichtige Objekte von S-Bahnen im Stadtkern.
Mehr finanzielle Mittel für den Agglomerationsverkehr sollen
gemäss den Empfehlungen der Expertengruppe zur Verfügung stehen,
indem
  • bei der nächsten Leistungsvereinbarung 2003-2006 zwischen dem Bund und den SBB den Erfordernissen des Agglomerationsverkehrs Rechnung getragen wird,
  • im Rahmen des Eisenbahngesetzes, indem die Möglichkeiten des heutigen Gesetzes für konzessionierte Transportunternehmungen genutzt werden (Art. 56),
  • bei Bahn 2000, indem bei der Auswahl der entsprechenden Projekte der Agglomerationsverkehr einbezogen wird, und indem
  • die Beitragssätze für Lärmschutzmassnahmen erhöht werden (Erhöhung des im Umweltschutzgesetz festgelegten Beitragssatzes um 20 %).
Nach Ansicht der Expertengruppe sollen nach einer Uebergangsphase
die betroffenen Kantone und Gemeinden besondere Trägerschaften für
den Agglomerationsverkehr schaffen, die für die Verkehrsprojekte in
den Agglomerationen Partner des Bundes sind. Um Bundesbeiträge zu
erhalten, muss die Trägerschaft ein Mobilitätskonzept ausarbeiten
(Strasse, Schiene, Langsamverkehr). Der Bund leistet die Beiträge
nicht an einzelne Objekte, sondern an die Trägerschaft. Diese weist
die Finanzmittel den im Mobilitätskonzept enthaltenen Vorhaben zu.

Kontakt:

Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs";
Auskünfte: Ständerat Peter Bieri, Mobile +41 78 766 44 68, am
Abend 29.5. sowie am 30.5.2001:
Tel. + 41 41 780 62 76 (privat) oder Tel. +41 41 784 50 60.

Beilagen: Empfehlungen der Expertengruppe vom 1. Mai 2001,
Erläuterungen zu den Empfehlungen, Anhänge 1-9.

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