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Eidg. Departement des Innern (EDI)

EDI: Krankenversicherung: Bundesrat nimmt Stellung zu Bericht der GPK

(ots)

In seiner Stellungnahme auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates zur Einflussnahme des Bundes auf die Kostendämpfung im Bereich des Krankenversicherungsgesetzes weist der Bundesrat darauf hin, dass einem wesentlichen Teil der Empfehlungen der GPK, die vor allem die politische Steuerungsfunktion des Bundes in den Vordergrund stellen, Rechnung getragen wird. Diese Steuerungsfunktion hat der Bundesrat nicht zuletzt mit den Massnahmen ausgeübt, welche in der Folge der bundesrätlichen Klausursitzung vom Mai dieses Jahres eingeleitet worden sind.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hatte vor dem 
Hintergrund der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen anhand von 
zwei ausgewählten Beispielen - der Spitalplanung sowie des 
Einzelleistungstarifs TARMED - überprüft, ob und wie die Träger des 
Bundes ihre Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen. Überdies wurde 
untersucht, welche Auswirkungen die Tätigkeit des Bundes im Hinblick 
auf das Kosteneindämmungsziel hat, welches im 
Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgeschrieben ist. Spitalplanung 
Im Rahmen ihrer Untersuchung war die GPK zum Schluss gekommen, dass 
der Bundesrat bei den 140 Beschwerden zu Spitallisten den von den 
Kantonen geplanten Kapazitätsabbau eher gebremst hat und damit 
tendenziell kostentreibend gewirkt habe. In zwei Postulaten 
empfiehlt die GPK dem Bundesrat, zu prüfen, wie einerseits Anreize 
für eine stärkere interkantonale Spitalplanung geschaffen und 
andererseits die Einführung der Leistungsplanung veranlasst werden 
könnten. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat darauf 
aufmerksam, dass die eingeleitete zweite Teilrevision des KVG die 
Anreize neu setzen und die interkantonale Spitalplanung attraktiver 
machen soll. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, beide Fragen zu 
vertiefen sowie die Möglichkeiten des Bundes gemeinsam mit den 
anderen Akteuren zu klären. Diese Arbeiten sind mit den Arbeiten im 
Nachgang zur zweiten Teilrevision, d.h. dem Übergang zur 
leistungsbezogenen Spitalfinanzierung und der damit verbundenen 
Verstärkung des Planungsinstruments zu koordinieren. TARMED 
Bezüglich TARMED, dem gesamtschweizerischen Einzelleistungstarif für 
ärztliche Leistungen, hatte die GPK festgestellt, dass der Bundesrat 
seine Möglichkeiten zwar nicht voll ausgenutzt, mit dem Insistieren 
auf die Kostenneutralität aber eine massive Kostensteigerung 
verhindert habe. Überdies hatte die GPK empfohlen, dass der 
Bundesrat bei Verhandlungen nicht mehr als Moderator wirken, sondern 
lediglich politische Zielvorgaben setzen soll. Die Moderations- bzw. 
Mediationsfunktion soll in Konfliktsituationen vielmehr einer 
neutralen Stelle zukommen. Der Bundesrat anerkennt in seiner 
Stellungnahme das Vorhandensein von Rollenkonflikten. Er sieht 
jedoch aufgrund der möglichen Schwierigkeiten, die mit einem 
allfälligen Rückzug von seiner Einflussnahme auf die Tarifbildung 
zurückziehen von einer Anpassung seiner Rolle ab. Dies vor allem, 
weil er sich mangels valabler Alternativen als neutrale Stelle 
betrachtet.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 / 322 91 49
	Sandra Schneider
	Leiterin Ressort Tarife und Leistungen
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:
-	"Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der 
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 5. April 2002"
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im 
Internet unter www.bsv.admin.ch

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