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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Integrierte Jugendliche erleichtert einbürgern Volksabstimmung über zwei Einbürgerungsvorlagen am 26. September 2004

Bern (ots)

23.8.2004. Das Schweizer Bürgerrecht ist wegen der
direkten Demokratie mit weltweit einzigartigen Rechten verbunden. 
Deshalb werde auch bei der erleichterten Einbürgerung für 
Jugendliche genau geprüft, ob die Kandidaten alle Voraussetzungen 
erfüllen, sagte Bundesrat Christoph Blocher am Montag vor den 
Medien. Die Berner Regierungsrätin Dora Andres betonte, es sei an 
der Zeit, dass für jugendliche Einbürgerungskandidaten in der ganzen 
Schweiz die selben Regeln gälten.
Bundesrat Christoph Blocher erläuterte vor den Medien die Gründe, 
weshalb Bundesrat und Parlament die Einbürgerung für ausländische 
Jugendliche der zweiten Generation erleichtern wollen und weshalb 
die dritte Ausländergeneration das Bürgerrecht durch Geburt erwerben 
soll. Über beide Vorlagen wird am 26. September 2004 abgestimmt.
Ein erleichtertes Verfahren für Jugendliche der zweiten 
Generation wurde an der Urne bereits zweimal abgelehnt: 1983 sagten 
55 Prozent Nein, vor allem wegen der ebenfalls vorgesehenen 
Erleichterungen für anerkannte Flüchtlinge. 1994 sagten zwar 53 
Prozent Ja, doch die Mehrheit der Kantone war dagegen. Seither haben 
über die Hälfte der Kantone von sich aus 
Einbürgerungserleichterungen für Jugendliche eingeführt. Der Bund 
wolle dies nun auf eidgenössischer Ebene nachvollziehen und für die 
ganze Schweiz einheitliche Bedingungen schaffen, sagte Bundesrat 
Blocher.
Zusätzlich zu früheren Vorlagen schlagen Bundesrat und Parlament 
am 26. September eine Neuerung für die dritte Ausländergeneration 
vor. Unter der Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil in der 
Schweiz aufgewachsen ist (mindestens fünf Jahre der obligatorischen 
Schulzeit), erhalten diese Kinder das Schweizer Bürgerrecht bei 
Geburt. Vorbehalten bleibt das Vetorecht der Eltern.
Wird die vorgeschlagene Revision des Einbürgerungsrechts 
angenommen, rechnet der Bund mit jährlich bis zu 10'000 zusätzlichen 
Einbürgerungen. Dazu kommen bis zu 5000 Geburten der dritten 
Ausländergeneration. Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz rund 
37'000 Personen eingebürgert.
Die Berner Regierungsrätin Dora Andres (FDP) berichtete über die 
guten Erfahrungen, die der Kanton Bern mit seinen 
Einbürgerungserleichterungen für ausländische Jugendliche gemacht 
habe. Jedes Jahr würden auf diese Weise rund 500 Jugendliche 
eingebürgert. Störend sei allerdings, dass jeder Kanton andere 
Regeln kenne. "Es kann ja nicht sein", sagte Regierungsrätin Andres, 
"dass sich die Jugend von Kanton zu Kanton in der 
Integrationsfähigkeit unterscheidet." Sie plädierte deshalb für 
klare Vorgaben des Bundes: "Es ist an der Zeit, das Verfahren und 
die Voraussetzungen in der ganzen Schweiz einheitlich zu regeln."
Eduard Gnesa, Direktor des Bundesamtes für Zuwanderung, 
Integration und Auswanderung (IMES), betonte, dass nur gut 
integrierte und hier aufgewachsene Jugendliche ein Gesuch um 
erleichterte Einbürgerung stellen könnten. Kriminelle würden nicht 
eingebürgert. Dieser Grundsatz gelte – abgesehen von 
Bagatelldelikten – auch für jugendliche Delinquenten. Das IMES werde 
dies in einem Kreisschreiben an die Kantone diesen Sommer noch 
einmal klar machen.
Weitere Auskünfte:
Informationsdienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18

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