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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Casino Zermatt: Nach Verzicht auf Konzession verfügt ESBK formellen Entzug

Bern (ots)

14. Juni 2004. Der Verwaltungsrat des Casinos Zermatt
hat entschieden, auf die Spielbankenkonzession zu verzichten. Dies 
nach monatelangen erfolglosen Verhandlungen mit potenziellen 
Investoren und Uebernahmepartnern zur Rettung der Spielbank. Die 
Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hat dem seit 28. September 2003 
geschlossenen Casino die Konzession formell entzogen.
Mit dem Schreiben vom 9. Juni 2004 haben die Verantwortlichen der 
Spielbank Zermatt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) 
über ihre Absicht informiert, auf die Spielbankenkonzession zu 
verzichten, die ihr am 3. Dezember 2002 erteilt wurde.
Nach etwas weniger als einem Jahr seit der Eröffnung sah sich das 
Casino Zermatt mit ernsthaften finanziellen Problemen konfrontiert. 
Die Spielbank wurde von deutlich weniger Gästen besucht als 
erwartet. Sie konnte die im Businessplan vorgesehenen Umsätze nicht 
erzielen und geriet in die Verlustzone. Aufgrund der gesetzlichen 
Vorschriften müssen Spielbanken über genügend Eigenmittel verfügen. 
Diese Anforderungen hat das Casino Zermatt nicht mehr erfüllt. 
Deshalb hatte die ESBK die Konzession schon im vergangenen Dezember 
2003 suspendiert.
Die Verantwortlichen der Spielbank haben intensiv nach Investoren, 
Uebernahmepartnern und nach Möglichkeiten gesucht, um den 
Spielbankenbetrieb auf eine erfolgreiche Basis zu stellen. Diese 
Bemühungen blieben ohne Erfolg. Der Verwaltungsrat hat deshalb 
entschieden, den Betrieb der Spielbank Zermatt definitiv 
einzustellen und auf die Konzession zu verzichten. Die ESBK hat 
hierauf am 10. Juni 2004 die Konzession formell entzogen.
Für weitere Auskünfte: 
Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05

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