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KSFD / CDFV

Studie belegt: Unternehmenssteuern stammen grossmehrheitlich aus den Städten

Bern (ots)

Eine neue Studie der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD unterstreicht das Bild der Städte als Wirtschaftsmotoren der Schweiz. Entsprechend hoch ist der städtische Anteil an Kantons- und Bundessteuern: So stammen 80 Prozent der direkten Bundessteuern juristischer Personen aus den Städten. Laufen die städtischen Motoren nicht mehr rund, wirkt sich dies auch auf Bund und Kantone aus. Die KSFD fordert, städtische Interessen und Finanzen angemessen zu berücksichtigen.

Die von der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren in Auftrag gegebene Studie "Städte und ihre Steuern" untersucht unter anderem den städtischen Beitrag an den Kantons- und Bundessteuern. Die Ergebnisse zeigen, dass die Städte gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil überproportional zu den direkten Kantonssteuererträgen beitragen. So stammen schweizweit 56 Prozent der direkten Kantonssteuern aus den Städten (im statistischen Sinn) - bei einem Bevölkerungsanteil von 47 Prozent. An die direkten Bundessteuern tragen die Städte sogar fast zwei Drittel bei.

Besonders eindrücklich sind die Zahlen für die Steuern der juristischen Personen. Pro Kopf ist der Anteil an den Bundessteuern mehr als viermal so hoch wie der Betrag in nichtstädtischen Gemeinden. Die zehn Städte mit den höchsten Bundessteuererträgen juristischer Personen leisten gar über 50 Prozent des Gesamtsteuerertrags - bei einem Bevölkerungsanteil von lediglich 16 Prozent. Es handelt sich um die Städte Genf, Zürich, Basel, Zug, Lausanne, Neuenburg, Baar, Bern, Luzern und Winterthur.

Städtische Interessen berücksichtigen und Lasten angemessen entschädigen

Daniel Leupi, Finanzdirektor der Stadt Zürich und Präsident der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren, unterstrich denn auch die Bedeutung der Einnahmen juristischer Personen für die Städte und wies auf die drohenden Steuerausfälle im Zuge der Unternehmenssteuerreform III (USR III) hin, von denen die Städte ganz besonders betroffen seien. Diese verfolgten die Reform mit wachsender Sorge. Vor diesem Hintergrund wurde 2014 die KSFD gegründet, die sich dafür einsetzt, der städtischen Stimme in Finanzfragen mehr Gewicht zu verleihen. Gerade in Bundesvorlagen wie der USR III seien die Städte bisher viel zu wenig miteinbezogen worden, konstatierte Leupi.

Eine Berücksichtigung der Städte bei der Ausarbeitung so gewichtiger Vorlagen wie der USR III diene nicht nur den Interessen der Städte selbst, betonte Alexandre Schmidt, Finanzvorsteher der Stadt Bern. Vielmehr lägen gesunde städtische Finanzen im ureigenen Interesse von Bund und Kantonen und damit des ganzen Landes. Er verwies dabei auch auf den Finanzausgleich, an den die Städte als Nettozahler bedeutende Beiträge beisteuerten. Die Städte seien stolz auf ihre Rolle und es sei selbstverständlich, dass sie ihre Beiträge leisten würden. Doch müsse, so forderte Schmidt mit Nachdruck, auch endlich den städtischen Sonderlasten Rechnung getragen werden. Dass dem heute nicht so ist, zeigt der letzte Wirksamkeitsbericht zur NFA: Demnach werden städtische Lasten im Durchschnitt lediglich zu 8 Prozent abgegolten, während geografisch-topografische Sonderlasten von Berg- und Randregionen zu 35 Prozent gedeckt werden.

USR III - Ausgleich auch für Städte und Gemeinden

Vor dem Hintergrund dieser Fakten forderte Florence Germond, Vize-Präsidentin der KSFD im Namen der Konferenz, dass die Bedeutung der Städte als Wirtschaftsmotoren des Landes zu anerkennen sei. Im Interesse des ganzen Landes dürfe die Finanzkraft der Städte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Aufgrund ihrer Bedeutung gehörten die Städte mit an den Tisch, wenn es um die Erarbeitung und Umsetzung von finanzpolitisch relevanten Reformen ginge. Auch Germond erkannte in der Unternehmenssteuerreform III eine grosse Bedrohung für die städtischen Finanzen und wies darauf hin, dass gemäss Berechnungen des Städteverbands bei einer durchschnittlichen Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze auf 16 Prozent mit Verlusten von bis zu 1.3 Milliarden Franken für die kommunale Ebene zu rechnen sei. Entsprechend fordert der Städteverband, dass Städte und Gemeinden ebenso für ihre Steuerausfälle entschädigt werden wie die Kantone.

Die Unternehmenssteuerreform III wird in der Dezembersession im Ständerat behandelt. Dass die vorberatende Kommission die Ausgleichszahlungen für die Kantone erhöhen möchte, ist erfreulich. Völlig unverständlich ist aber, dass diese nicht auch für Städte und Gemeinden vorgesehen sind. Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren wird ihre Forderungen weiterhin gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband verfechten und die Vorlage im parlamentarischen Prozess eng begleiten.

Kontakt:

Daniel Leupi, Finanzvorsteher der Stadt Zürich, Präsident Konferenz
der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD, 044 412 32
00.

Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne,
Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.

Alexandre Schmidt, Finanzdirektor der Stadt Bern, Vorstandsmitglied
KSFD, 031 321 66 33.