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ORS Service AG

ORS führte Zentrum Aesch gemäss Qualitätsvorgaben des Bundes - Vorwürfe allesamt nicht zutreffend
Es gab zu keiner Zeit Kollektivstrafen, stets reichhaltiges Essen, Milch und Zvieri

Ein Dokument

Zürich (ots)

Gegen die ORS Service AG (ORS) erhobene Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Asylunterkunft Aesch/BL sind haltlos. Die Arbeit der Betreuungsteams der ORS wurde in Misskredit gezogen. Zwei Monate nach Schliessung der Bundesasylunterkunft Ende 2016 bemängelte die Basler Zeitung Betreuung und Unterbringung der Asylsuchenden. Diese Vorwürfe treffen nicht zu: Es gab zu keiner Zeit Kollektivstrafen. Die Mahlzeiten waren ausgewogen und reichhaltig, Kindernahrung und Milch standen stets in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Klare Regeln, basierend auf der Hausordnung des SEM, sind wichtig, um - auch unter schwierigen Bedingungen - ein geordnetes Zusammenleben aller zu ermöglichen.

Mediale Vorwürfe, die gegen die Betreuungsarbeit der ORS in der Bundesunterkunft Aesch (Aussenstation des damals überlasteten Empfangs- und Verfahrenszentrums (EVZ) Basel) erhoben wurden, beziehen sich in erster Linie auf die ersten zwei Monate nach Eröffnung der Unterkunft (November bis Dezember 2015), zu einer Zeit als über die Balkanroute tausende Flüchtlinge nach Europa strömten. Die Unterkunft Aesch wurde nach vertraglich vereinbarter Laufzeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) Ende 2016 geschlossen. Die ORS führte Aesch wie alle ihr überantworteten Bundesasylzentren: Nach klaren Regeln und basierend auf den Richtlinien des SEM. Die Vorwürfe betreffend Aesch beruhen auf Anschuldigungen einer ehemaligen Mitarbeiterin, welche während der Aufbauphase für zwei Monate bei ORS angestellt war. Klagen von Asylsuchenden wurden während der gesamten Betriebszeit weder der Zentrumsleitung noch gegenüber Dritten zur Kenntnis gebracht. Die ORS hat die Behauptungen gemeinsam mit dem für Aesch verantwortlichen Personal erläutert, die vorliegende Buchhaltung und die Wareneinkäufe überprüft und die internen Protokolle analysiert. Die medialen Vorwürfe, welche die guten und konstanten Betreuungsdienstleistungen der ORS in Verruf bringen, sind nachweislich falsch. Stefan Moll-Thissen, CEO der ORS betont: «Wir prüfen stets alle Hinweise und Informationen, welche auf mögliche Mängel in unserem Betreuungsangebot hinweisen. Entsprechende Informationen und Forderungen können von Bewohnern oder Mitarbeitenden in Asylzentren selbst stammen oder von Dritten an uns gerichtet werden. Wo wir sinnvolles Verbesserungspotenzial sehen, bemühen wir uns immer, unsere Betreuungsdienstleistung zu verbessern. Wir haben auch in diesen Fall die medial transportierten Behauptungen detailliert analysiert. Wir legen gerne dar, weshalb diese Vorwürfe allesamt nicht zutreffen.»

Zum Sachverhalt:

Ordnungsregeln zugunsten aller - zu keiner Zeit Kollektivstrafen

Medien werfen der ORS vor, es habe in Aesch laufend Kollektivstrafen gegeben: Wenn jemand sein Bett nicht ordentlich gemacht habe, hätten alle Mitbewohner des Zimmers für einen Tag das Zentrum nicht verlassen dürfen und seien mit einer sogenannten «Sperrung» belegt worden.

Dieser Vorwurf ist falsch: In der Unterkunft Aesch gab es zu keiner Zeit Kollektivstrafen.

«Sperrungen» sind Sanktionen gegen einzelne Asylsuchende bei Vorliegen von Verstössen gegen die Hausordnung. Wann und welche Form diese Sanktionen haben können, ist in einer Weisung des SEM definiert. Wenn beispielsweise Asylbewerber verspätet aus dem Wochenende zurückkehren oder der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, können solche ausgesprochen werden.

Was dann in den Medien fälschlicherweise als «Sperrung» mit Kollektivstrafcharakter hochstilisiert wurde, entsprach in keinem Fall einer solchen Sanktion: Die von den einzelnen Asylsuchenden geforderte Anwesenheit diente dazu, die im Rahmen der Mitwirkungspflicht übertragenen Reinigungsarbeiten zu erledigen und um sicher zu stellen, dass vereinbarte Arzt- oder Befragungstermine rechtzeitig wahrgenommen wurden.

(s. Absatz 4.1 der Hausordnung: "Die Asylsuchenden und Schutzbedürftigen haben von 09.00 bis 17.00 Uhr freien Ausgang, sofern ihre Anwesenheit nicht erforderlich ist." und Absatz 4.6: "Insbesondere sind die Bewohner verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Unterkünfte in Ordnung zu halten und die von ihnen benutzten Räume sau-ber zu halten."). Sobald solche Termine wahrgenommen oder die Reinigungsarbeiten ausgeführt sind, steht es den Asylsuchenden frei, das Zentrum zu verlassen.

Jederzeit genügend Babynahrung, Milch immer verfügbar und zugänglich

Medien behaupteten, in Aesch habe es grundsätzlich an Babynahrung gemangelt, es sei zu wenig Babybrei zur Verfügung gestanden, es hätte lediglich einmal pro Tag Schoppen gegeben für Kleinkinder und schliesslich hätten Eltern mit ihrem Taschengeld selbst Kindernahrung kaufen müssen.

Alle diese Vorwürfe sind falsch.

- Eltern konnten bei der Kinderkrankenpflegerin und/oder dem 
Betreuungspersonal uneingeschränkt Milchpulver beziehen. Ebenso 
erhielten sie auf Nachfrage Babybrei. Der Wunsch nach Babybrei wurde 
allerdings selten geäussert. 

- Eltern konnten jederzeit frische Milch für ihre Kinder verlangen. 
Milch wurde fünfmal täglich (Frühstück; Mittagessen, Zvieri, 
Abendessen; vor dem Schlafengehen) an Kinder und Schwangere 
ausgegeben und konnte bei Bedarf auch zwischendurch bezogen werden. 

- Für die Zubereitung von Schoppen stand rund um die Uhr heisses 
Wasser und Milchpulver zur Verfügung. Dafür wurde pro Kind ausserdem 
eine Schoppenflasche zur Verfügung gestellt. 

- Kleinkinder, Kinder bis 16 Jahre und Schwangere erhielten 
zusätzlich täglich eine Zwischenmahlzeit in Form eines Zvieri (Äpfel,
Cornflakes, Milch, Tee), welches im Essraum bereitgestellt wurde. 

- Für Asylsuchende, welche über die zur Verfügung gestellten 
Babynahrungsmittel hinaus gehende, spezielle Lebensmittelwünsche 
hatten, bestand eine Sonderregelung, welche gestattete, solche 
zusätzliche Lebensmittel vom Taschengeld zu kaufen. Da Nahrung in die
Zentren zu bringen aus Hygiene- wie aus Sicherheitsgründen nicht 
erlaubt ist, wurde nach dieser Lösung gesucht: Um Familien mit 
Kleinkindern für die Nachtstunden entgegen zu kommen, wurde mit dem 
Sicherheitsdienst vereinbart: Wer nachts Nahrung benötigt kann diese 
selbst erworbenen Nahrungsmittel beim Sicherheitsdienst im Haus 
deponieren und dort nachts beziehen. 

- Das Betreuungspersonal der ORS ist vertragsgemäss von 7.00 bis 
22.00 Uhr im Zentrum anwesend. Ab 22.00 Uhr konnten die Asylsuchenden
das bezogene Milchpulver mit heissem Wasser anrühren. Tee stand 
ebenfalls die ganze Nacht zur Verfügung.

Täglich ausgewogene Mahlzeiten mit Gemüse und frischem Salat

Die Kritik, die Mahlzeiten in Aesch seien nicht ausgewogen und zu kohlehydratlastig, ist falsch und unzulässig.

Wie in jedem Bundesasylzentrum wurden auch in Aesch jede Woche Menüpläne erstellt und den Bewohnern zugänglich gemacht. Die für die 56 Wochen Betriebszeit in Aesch erstellten Menüpläne liegen allesamt vor und zeigen: Die Mahlzeiten waren abwechslungsreich, vielfältig und ausgewogen. Mehrmals wöchentlich wurden Fleisch und Fisch serviert, in Abwechslung mit vegetarischen Gerichten. Die Mahlzeiten enthielten je nach dem Gemüse und/oder andere Beilagen. Jeweils abends wurde zu den Mahlzeiten grüner oder gemischter Salat serviert. Klagen über unausgewogenes, ungenügendes oder nicht reichhaltiges Essen gab es von Seiten Asylsuchender in Aesch nie.

- Die Verpflegung der Asylbewerber folgt zusätzlich nicht nur den 
Grundregeln von Ausgewogenheit und Vielfalt, sondern vor allem auch 
mit grosser Rücksichtnahme auf die Wünsche der Asylsuchenden selbst: 
Die ORS legt grossen Wert darauf, bevorzugte Gerichte oder Vorlieben 
der Asylsuchenden zu erkennen und nach Möglichkeit zu 
berücksichtigten. Dies beinhaltete die Art der Zubereitung und die 
einzelnen Zutaten (Reis, Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Fleisch, 
Fisch, Salat etc.). Zusätzlich wurden im Rahmen von 
Beschäftigungsprogrammen immer wieder mit Asylsuchenden für die 
Asylsuchenden gekocht.

Klare Richtlinien für Bewohner, Personal und Zentrumsleitung

Das Zusammenleben in den Unterkünften ist herausfordernd, für alle Beteiligten. Es erfordert klare Regeln, um die Sicherheit aller, den gegenseitigen Respekt und ein möglichst reibungsloses Miteinander zu gewährleisten und gleichzeitig auch Sauberkeit und Hygienestandards einzuhalten. An diese Regeln haben sich alle zu halten: Bewohner, Personal und die Zentrumsleitung. Den Asylsuchenden - so auch in Aesch - werden diese Regeln, die Hausordnung im Rahmen des Eintrittsgesprächs dargelegt und erklärt. Nur auf dieser Basis ist ein geordnetes Zusammenleben möglich.

Kontakt:

Stefan Moll-Thissen, Direktor,
Röschibachstrasse 22, 8037 Zürich
044 386 67 67, medien@ors.ch

Simona Gambini, Leiterin Unternehmenskommunikation,
Röschibachstrasse 22, 8037 Zürich
044 386 67 67, medien@ors.ch

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