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Interros Holding Company

Erneute Niederlage Deripaska's und Rusal in der Schweiz

Russland (ots)

Das Schweizerische Bundesstrafgericht lehnt die Beschwerde von Oleg Deripaska und UC Rusal gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft vollumfänglich ab.

Bereits die im letzten Jahr (August 2011) von UC Rusal (Oleg Deripaska) lancierte Strafanzeige wegen Geldwäscherei, gegen Interros und weitere Beschuldigte, wurde von der Bundesanwaltschaft abgelehnt bzw. mittels Verfügung nicht anhand genommen. Diese Entscheidung der Bundesanwaltschaft (BA) wurde nun vom Bundesstrafgericht in Bellinzona vollumfänglich bestätigt und die Beschwerde abgewiesen (Beschluss vom 20.04.12).

Das Bundesstrafgericht spricht in seiner Urteilsbegründung von "nicht haltbaren Vorwürfen" gegen Interros und die weiteren Beschuldigten. Interros Holding Company (RUS) hat den Entscheid des Schweizerischen Bundesstrafgerichtes mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Mit dem vorliegenden Entscheid hat sich das Vertrauen von Interros in das schweizerische Rechtssystem bestätigt.

Kontakt:

Interros Holding Company (Russland)
Medienstelle Schweiz/Europa
c/o. Klaus-Metzler-Eckmann, Zürich

Hans Klaus
Tel.: +41/43/544'17'44
Mobile: +41/79/357'03'57
E-Mail: klaus@klaus-metzler-eckmann.com