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Schweizerische Ärztegesellschaft für Neuraltherapie (SANTH)

Neuraltherapie definitiv in der Grundversicherung

Bern (ots)

Ab 1.1.2012 sind nicht fünf, sondern vier komplementärmedizinische Methoden für sechs Jahre provisorisch in der Grundversicherung. In dieser Zeit müssen die Methoden re-evaluiert werden. Es sind dies Anthroposophische Medizin, Traditionell Chinesische Medizin, Homöopathie und Phytotherapie.

Die Neuraltherapie ist in diesem Provisorium nicht dabei aus folgendem Grund: Die Neuraltherapie (lokal/segmental) gilt als Schulmedizin, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit unumstritten ist. Sie ist explizit in der Grundversicherung als leistungspflichtig aufgeführt (seit dem 1.7.2011, definitiv und ohne zeitliche Limitation). Zu evaluieren wäre nur ein Teil, der die Neuraltherapie ergänzt, die sogenannte Störfeld-Therapie (nach Huneke). Da diese jedoch vor allem den Zahn-Kieferbereich betrifft und wir die Übernahme der Zahnarztkosten nicht beantragen, verzichtet die Schweizerische Ärztegesellschaft für Neuraltherapie (SANTH) auf die weitere Evaluation der Störfeld-Therapie.

www.santh.ch

Kontakt:

Prof. Dr. med. Lorenz Fischer
FMH Allgemeine Innere Medizin
Dozent Neuraltherapie KIKOM, Univ. Bern
Vizepräsident Internationale Ärztegesellschaft f. Neuraltherapie
Schwanengasse 5/7
3011 Bern
E-Mail: fischer.lori@bluewin.ch
Mobile: +41/79/407'63'86

Dr. med. Rudolf Hausammann
Präsident SANTH
Innere Medizin FMH
Chefarzt Innere Medizin Privatklinik
3860 Meiringen
E-Mail: ruedi.hausammann@privatklinik-meiringen.ch
Mobile: +41/79/354'50'92