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Lambretta: Dies ist kein Imitat!

Mailand (ots/PRNewswire)

Bezüglich der Aussage, die am 2. August 2011 von Lambretta SA (einem Unternehmen in Auflösung) an Presseagenturen weltweit gesendet wurde, erklären die Unternehmen Motom Electronics Group S.p.a. (MEG) und Clag International Ltd. (CLAG) gemeinsam:

1) Die Handelsmarke Lambretta wurde im Jahr 1972 von der Familie Innocenti, den Gründern der Marke, an ein indisches Unternehmen mit dem Namen "Scooters India Ltd." (SIL) verkauft.

2) 2006 vergab SIL an ein englisches Unternehmen mit dem Namen Fine White Line Ltd. (FWL) eine Nutzungslizenz für die Handelsmarke Lambretta.

3) 2010 vergab FWL Unterlizenzen für die Nutzung der Handelsmarke Lambretta an MEG und CLAG für Produkte der Klasse 12 (motorbetriebene Fahrzeuge).

MEG und CLAG verwenden daher die Handelsmarke Lambretta aufgrund der Lizenzvereinbarungen, die es ihnen erlauben, in den meisten Ländern der Welt Motorroller unter der Handelsmarke Lambretta zu verkaufen.

Trotz der Rechtsgültigkeit der Nutzung der Marke Lambretta durch MEG und CLAG versucht das "Lambretta-Konsortium" seit mehreren Jahren, die Rechte an der ursprünglichen Handelsmarke Lambretta - im Besitz von SIL - zu widerrufen. Das Konsortium behauptet, dass die Handelsmarke nicht zum ursprünglichen Zweck genutzt werde, mit dem Ziel, nachfolgende Registrierungen der Handelsmarke Lambretta, die das Konsortium einreicht, durchzusetzen.

Mit drei Entscheidungen (Entscheidung Nr. 8912/2010 vom 07.07.2010; Verfügung vom 26.11.2008; Verfügung vom 30.05.2011) hat das Gericht von Mailand (Italien) festgelegt, dass die Handelsmarke Lambretta im Besitz des Unternehmens SIL gültig ist und nicht aufgehoben werden kann. Das Gericht hat daher entschieden, dass es keine Gründe dafür gibt, den Unterlizenzvertrag für die Verwendung der Handelsmarke Lambretta als aufgelöst zu betrachten.

Nach der Niederlage vor italienischen Gerichten versucht das Lambretta-Konsortium, die industriellen und kommerziellen Aktivitäten von MEG und CLAG zu stoppen, indem es auf der ganzen Welt Aktionen durchführt, die Lieferanten und Händler der legitimen Unterlizenznehmer von einer Weiterführung der Zusammenarbeit mit MEG und CLAG abhalten sollen.

Zurzeit veröffentlicht das Lambretta-Konsortium weltweit Pressemitteilungen. Zusätzlich reichte es einen Antrag bei der OAMI (Europäisches Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, zuständig für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern) ein, um das geistige Eigentum an der Industrieausführung eines Motorrollers, der von CLAG entwickelt und von diesem Unternehmen registriert wurde, unter dem Namen seiner eigenen Holdinggesellschaft, Lambretta Srl., eintragen zu lassen.

Diese Aktionen werden von den Anwälten der Unternehmen MEG und CLAG verfolgt.

Überzeugt von ihren Rechten wünschen MEG und CLAG ihre Kunden und Vertreiber darüber zu informieren, dass sie ihr industrielles und kommerzielles Netzwerk sowie die weltweite Wiedereinführung der mythischen Marke Lambretta, deren legitime Unterlizenznehmer sie sind, weiterführen werden.

Mailand, 8. August 2011

Motom Electronics Group S.p.a.

Clag International Ltd.

Kontakt:

Weitere Informationen: Für Motom: Nicola
Gurrado,n.gurrado@studiogurrado.it; Für Clag: Gabriele
Carbucicchio,+353-860491681, info@lambrettamotorcycles.com