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UBI - AIEP - AIRR

Media Service: "Puls"-Beitrag über Diabetes war sachgerecht

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Bern (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018575 heruntergeladen 
     werden -
Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen in der Sendung "Puls" des 
Schweizer Fernsehens ausgestrahlten Beitrag über Diabetes abgewiesen.
Das Publikum konnte sich zu den behandelten Themen und namentlich 
auch zu den verschiedenen Insulinpräparaten eine eigene Meinung 
bilden.
Im Rahmen des Gesundheitsmagazins "Puls" strahlte das Schweizer 
Fernsehen auf SF 1 am 10. November 2008 einen rund zwölfeinhalb 
Minuten dauernden Beitrag über Diabetes aus. In mehreren 
Filmberichten und Studiogesprächen standen die im Laufe der Zeit 
bestehenden Behandlungsmöglichkeiten gegen diese auch in der Schweiz 
weit verbreitete Krankheit im Vordergrund. Erörtert wurde dabei 
namentlich die Frage, ob das in der Behandlung lange Zeit 
vorherrschende tierische Insulin vollständig durch chemisch 
hergestelltes Humaninsulin ersetzt werden könne. Zu dieser 
Problematik äusserten sich ein Diabetologe im Studiogespräch und drei
Direktbetroffene, welche auf tierisches Insulin angewiesen sind, in 
Filmeinspielungen.
Einer der gezeigten Diabetiker, ein Arzt, erhob gegen den Beitrag 
Beschwerde. Er monierte, der Beitrag sei unausgewogen gewesen. 
Verfechter von tierischem Insulin hätten ihre Argumente ungenügend 
darlegen können. Er beanstandete überdies die pauschalen Aussagen des
Experten, wonach Probleme mit Humaninsulin mit einer fachgerechten 
Anwendung verhindert werden könnten.
Im Entscheid stellt die UBI fest, dass für das Publikum aus dem 
Beitrag ohne Weiteres erkennbar war, dass es sich beim angehörten 
Experten um einen ausgesprochenen Verfechter von Humaninsulin handelt
und seine Meinung umstritten ist. Der gegenteilige Standpunkt der 
Verfechter von tierischem Insulin kam ausführlich und für das 
Publikum in nachvollziehbarer Weise zum Ausdruck. Neben den 
Stellungnahmen von drei Direktbetroffenen trug insbesondere die 
Moderatorin zum besseren Verständnis der Problematik bei, indem sie 
wiederholt konkrete Argumente der Befürworter von tierischem Insulin 
den eher allgemein gehaltenen Aussagen des Experten gegenüberstellte.
Sie verzichtete denn auch explizit auf eine Bewertung der beiden 
Formen von Insulin und stellte als Fazit vielmehr fest, dass eine 
Lösung oder ein Konsens zwischen den beiden Lagern nicht möglich 
erscheine. Die durch das Sendekonzept und die Auswahl des Experten 
bedingte mögliche Einseitigkeit der Berichterstattung über die 
verschiedenen Insulinpräparate wird durch die Filmeinspielungen mit 
den Direktbetroffenen und durch die Interventionen der Moderatorin 
weitgehend aufgehoben. Der Umstand, dass im Beitrag nicht auf die 
berufliche Tätigkeit des Beschwerdeführers als Arzt hingewiesen 
wurde, stellt einen Mangel in einem Nebenpunkt dar.
Die UBI ist aus den dargelegten Gründen insgesamt zum Schluss 
gekommen, dass sich das Publikum zu den behandelten Themen und 
insbesondere hinsichtlich der Therapie von Diabetes mit tierischem 
Insulin eine eigene Meinung hat bilden können. Das 
Sachgerechtigkeitsgebot ist nicht verletzt worden. Die UBI hat die 
Beschwerde mit 6:3 Stimmen abgewiesen. Der Entscheid kann beim 
Bundesgericht angefochten werden.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Dr. Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547, 3001 Bern, Tel. 031 322 55 38/33, Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch