Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa mehr verpassen.

Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat: Kein Verstoss gegen Meinungspluralismus durch «L'Express» und «L'Impartial» (Stellungnahme 20/2017)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Collectif pour une presse impartiale c. «L'Express»/«L'Impartial»

Thema: Meinungspluralismus

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Die Tageszeitungen «L'Express» und «L'Impartial» haben mit ihrer Berichterstattung über das Thema Hôpital neuchâtelois (HNE) nicht gegen die Berufsvorschriften betreffend Meinungspluralismus verstossen. Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde des «Collectif pour une presse impartiale» abgelehnt. Dieses hatte beanstandet, dass die betreffenden Redaktionen den Standpunkt der Gegner des von den Behörden vertretenen Projekts weitgehend unterbehandelt, wenn nicht sogar übergangen hatten.

Der Presserat ruft in Erinnerung, dass die Berufsregeln Meinungspluralismus nur dann vorschreiben, wenn die betreffenden Medien eine Monopolstellung einnehmen oder zumindest eine regionale Vorherrschaft ausüben. «L'Express» und «L'Impartial» befinden sich zwar nicht in einer Monopolstellung, haben jedoch eine regionale Vormachtstellung inne, was sie zu Meinungspluralismus verpflichten würde.

Die unterschiedlichen Meinungen müssen jedoch nicht streng ausgewogen abgehandelt werden. Es reicht aus, dass keine der bestehenden Strömungen ignoriert wurde. Gestützt auf die zahlreichen von den Beschwerdeführern erwähnten Artikel, aber auch in Anbetracht der Gesamtheit der Beiträge, welche die beiden Redaktionen der heiklen Thematik des HNE gewidmet haben, gelangt der Presserat zum Schluss, dass die einschlägigen Berufsregeln vollumfänglich eingehalten wurden.

Die Prüfung erstreckte sich auf die im Zeitraum Juni bis Dezember 2016 (dem Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde), d.h. vor dem eigentlichen Beginn der Kampagne zur Volksabstimmung des Kantons Neuchâtel vom 12. Februar 2017 über das HNE, erschienenen Artikel. Ergänzend merkt der Presserat an, dass er nicht zu einer unterschiedlichen Einschätzung gelangt wäre, wenn er auch die während der Abstimmungskampagne erschienenen Artikel in seine Betrachtungen miteinbezogen hätte.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Weitere Storys: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa