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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Finanzportal hört Bank nicht an Schweizer Presserat; Stellungnahme 60/2012 (http://presserat.ch/_60_2012_htm)

Ein Dokument

Interlaken (ots)

Parteien: Hyposwiss Privatbank AG / St. Galler Kantonalbank c. «Inside Paradeplatz»

Thema: Anhörungspflicht / Wahrheit / Diskriminierung

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Finanzportal hört Bank nicht an

Journalisten müssen bei schweren Vorwürfen die Betroffenen kontaktieren. Diesen Grundsatz bestätigt der Schweizer Presserat erneut. Die Hyposwiss Privatbank AG, eine Tochter der St. Galler Kantonalbank, beschwerte sich beim Presserat gegen drei Berichte der Internet-Publikation «Inside Paradeplatz».

Einer der beanstandeten Berichte trug den Titel «Russen-Hyposwiss gibt Compliance-Versagen zu». «Inside Paradeplatz» unterstellt darin der Hyposwiss gestützt auf ein neues Dokument eine lasche Compliance-Praxis. Unter Compliance versteht man das Einhalten von Gesetzen und internen Regeln. Belegt wird der Vorwurf mit dem E-Mail eines Anwalts. Dieses zeigt, dass die Bank offenbar ihre Compliance-Regeln verschärft hat. «Inside Paradeplatz» behauptet unter anderem, vor der Regeländerung habe eine Kultur des Wegschauens geherrscht. Nach Ansicht des Presserats hätte die Hyposwiss zu solchen Vorwürfen angehört werden müssen und eine allfällige Stellungnahme wäre im Text zu erwähnen gewesen. Der Titel entspricht auch nicht dem, was im Artikel steht. Denn die Hyposwiss hat offensichtlich kein Versagen zugegeben. Damit verstiess das Finanzportal gegen die Wahrheitspflicht, wie sie der Journalistenkodex von den Journalisten verlangt.

In den weiteren Punkten weist der Presserat die Beschwerde von Hyposwiss zurück. Bei ähnlichen Vorwürfen in einem anderen Bericht bestand keine Anhörungspflicht, weil die Vorwürfe nicht neu waren und auch die frühere Stellungnahme der Hyposwiss zitiert wurde. Zudem hat «Inside Paradeplatz» die Pflicht zur Trennung von Kommentar und Fakten nicht verletzt. Und Begriffe wie «Russen-Hyposwiss» und «Russen-Sumpf» waren nicht diskriminierend.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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