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Auping

Auping reagiert auf Phi-ton-Bericht

Deventer, Niederlande (ots/PRNewswire)

Der
Bettenhersteller Phi-ton hatte gegen Auping ein Verfahren auf
einstweilige Anordnung eröffnet, um gegen dessen Werbeslogan "No bed
ventilates better" (Kein Bett ventiliert besser) Einspruch zu
erheben. Das Gericht entschied am Donnerstag, den 14. August,
zugunsten von Auping und wies alle Ansprüche von Phi-ton zurück.
Die Feuchtigkeitsventilation war seit über 120 Jahren einer der
zentralen Werte von Auping. Es ist daher logisch, dass Auping den
Werbeslogan "No bed ventilates better" weiterhin benutzen möchte.
Tatsächlich bietet die Entscheidung des Gerichts Auping alle
Freiheit, genau dies zu tun.
Auping ist der Ansicht, dass der Kampf um die Kunden auf dem
Markt und nicht im Gerichtssaal ausgetragen werden sollte und war
daher überrascht, zu erfahren, dass Phi-ton nach seinem gescheiterten
Verfahren auf einstweilige Anordnung nun versucht, das Interesse der
Medien auf diese Angelegenheit zu lenken. Phi-tons Berichterstattung
führt zu einer Verdrehung der Tatsachen, hat die Veröffentlichung von
Untersuchungsergebnissen ohne die Genehmigung von Auping zur Folge
und weist eine Unterlassung wesentlicher Informationen auf. Laut
Auping dienen Phi-tons Anstrengungen nur dazu, ihm den Ruf eines
schlechten Verlierers einzuhandeln.
Zu den von Phi-ton ausgesparten Informationen gehört der "Deutsch
Gründlich"-Untersuchungsbericht, auf den der Richter in dem Verfahren
auf einstweilige Anordnung Bezug genommen hatte. Ebenso wie der
Richter, misst auch Auping diesem Bericht eine grosse Bedeutung bei.
Die wichtigen Ergebnisse der deutschen EIM-Untersuchung stehen auf
Anfrage bei Auping zur Verfügung.
Der Grund von Phi-tons aktueller Enttäuschung ist unklar, da es
scheint, dass der Richter dem Ergebnis einer Untersuchung, die vor
kurzem auf Antrag von Phi-ton von der niederländischen Organisation
für angewandte wissenschaftliche Forschung (TNO) durchgeführt worden
war und die die Grundlage für Phi-tons gesamte gerichtliche Offensive
darstellte, keine Bedeutung beigemessen hatte. Die Studie beschäftigt
sich mit einer Untersuchungsmethode, die Auping in der Vergangenheit
in Zusammenarbeit mit TNO entwickelt hatte. Auping hat inzwischen
darauf hingewiesen, dass diese frühere Untersuchung durch neue
Erkenntnisse zur Messung der Feuchtigkeitsventilation obsolet wurde
und das Unternehmen sich daher für eine Zusammenarbeit mit dem
gefeierten deutschen Forschungsinstitut EIM entschieden hat. Phi-ton
hatte somit auf das falsche Pferd gesetzt.
Phi-ton hat es zudem versäumt, die gültige Gerichtsentscheidung
in seine Presseinformationen aufzunehmen. Bei dem nachfolgenden
Abschnitt handelt es sich um einen Auszug aus der richterlichen
Entscheidung.
"...der Richter entschied - unter Umständen überflüssigerweise -
in einem Verfahren auf einstweilige Anordnung, dass die Berufung,
hätte er diese als von dringendem Interesse angesehen, zurückgewiesen
worden wäre. Nach der Entscheidung vom 14. Juli 2008 zugunsten von
Auping bleibt noch die sogenannte Gleichwertigkeitsklage von "no bed
ventilates better" (kein Bett ventiliert besser) bestehen. Der
Richter hat in dem Verfahren auf einstweilige Anordnung darauf
hingewiesen, dass die unwillkürliche Antwort auf Phi-tons Klage gegen
Auping lautet, dass es sich hier um einen Fall von "Wer im Glashaus
sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen" handelt. Schliesslich
verwendet Phi-ton selbst Werbeslogans wie z.B.: "you have never slept
so well" (Sie haben noch nie so gut geschlafen), "the highest comfort
for all ages" (höchster Komfort für jedes Alter) und sogar "the only
way to further heighten your enjoyment" (der einzige Weg, um Ihren
Genuss zu steigern), bei denen der Richter davon ausging, dass diese
nicht als Zweideutigkeiten gedacht waren. Jeder einigermassen gut
informierte, vorsichtige und aufmerksame Normalverbraucher wird
selbstverständlich einsehen, dass durch diese Werbeslogans die
Wahrheit ausgeschmückt wird. Dem Richter zufolge gilt dasselbe für
den Werbeslogan "no bed ventilates better" (kein Bett ventiliert
besser), zumal, wenn berücksichtigt wird, dass sich ein
Durchschnittsverbraucher, der ein Bett kauft, von Händlern beraten
lässt, die sich sicherlich bewusst sind, dass es sich um eine
Übertreibung handelt, so wie dies auch aus dem Schriftwechsel
hervorgeht, den Phi-ton dem Gericht als Vorlage 18 eingereicht hat.
Aufgrund des Inhalts dieser Briefe empfehlen die Händler ihren Kunden
Phi-ton sicherlich als Hersteller für die am besten ventilierenden
Produkte. Auping stützte seinen Anspruch auf "no bed ventilates
better" ausserdem auf einen Bericht von "Deutsch Gründlich", der vom
16. Januar 2008 datiert und der zu dem Schluss kommt, dass die
Auping-Matratze in Bezug auf die Feuchtigkeitsventilation mit
"ausgezeichnet" bewertet wurde und den Tabellenplatz 1 einnimmt. Was
dem Richter in dem Verfahren auf vorläufige Anordnung den leichten
Eindruck verschuf, irregeführt zu werden, war die Weigerung seitens
Phi-ton, einen offenbar vorhandenen Bericht des selbigen deutschen
Instituts EIM einzureichen, obgleich sich das Unternehmen in seinen
Werbeanzeigen auf dieses Institut beruft (Vorlage 3) und angibt, dass
dieses Institut die Atmungsqualität seiner Produkte als "sehr gut"
bewertet hat..."
Der Vollständigkeit halber verweist Auping auf die komplette
richterliche Verkündigung in dem Verfahren auf einstweilige
Anordnung: http://www.boek9.nl.
Auping hat nicht die Absicht, einen öffentlichen Streit
auszutragen. Dem Unternehmen bleibt jedoch keine andere Wahl, als auf
die Aktionen von Phi-ton reagieren, insbesondere angesichts der
Tatsache, dass das Gericht ein eindeutiges Urteil ausgesprochen hat.
Soweit dies Auping betrifft, ist diese Angelegenheit jetzt erledigt.

Pressekontakt:

Auping ist selbstverständlich stets bereit, seine Seite der
Geschichte zu erklären, um Redakteuren bzw. Journalisten Gelegenheit
zur Relativierung der Einseitigkeit von Phi-tons Medienberichten zu
geben. Auping steht unter folgenden Rufnummern umgehend zur
Verfügung: Frank Auer (Director von Royal Auping bv), Tel.:
+31(0)6-10-90-80-93; Huib Bannier (Van Hulzen PR), Tel.:
+31(0)6-54-77-36-83