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Fachverband Sucht

Drogenpolitik: Bewährte Lösungen verankern

Zürich (ots)

Seit Jahren baut die Drogenpolitik auf die vier
Säulen Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression. Die
Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes stellt diese nachweislich
wirksame Vier-Säulen-Politik nun auf ein solides Fundament. Ein
nationales Komitee aus 27 Fachgesellschaften, Berufsverbänden,
Jugend- und Elternorganisationen sagt mit Bundesrat und Parlament Ja
zur gesetzlichen Verankerung. Sie bedauern, dass
religiös-fundamentalistische Eiferer mit ihrem Referendum einen
Rückschritt in die Zeit der offenen Drogenszenen provozieren wollen.
Am 30. November 2008 entscheidet das Stimmvolk, sofern das Referendum
zustande kommt. Heute Donnerstag um 16.00 Uhr werden die
Unterschriften eingereicht.
Elend, Dreck, Leid und Tod: Die Bilder der offenen Drogenszene auf
dem Zürcher Platzspitz gingen anfangs der 90er-Jahre um die Welt. Das
"Drogenproblem" stand ganz oben im Schweizer Sorgenbarometer. Die
Wende brachte die "Vier-Säulen-Politik": Sie ermöglichte das kluge
Zusammenspiel von Prävention, Therapie, Überlebenshilfe /
Schadenminderung und Repression. Mit der heroingestützten Behandlung
wählte die Schweiz einen neuen Ansatz, der rasch Wirkung erzielte.
Auch die Beschaffungskriminalität ging massiv zurück. Heute ist die
Situation stabil.
Die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes soll nun die
Vier-Säulen-Politik und ihre Errungenschaften gesetzlich verankern.
Sie wurde im März 2008 von den Eidgenössischen Räten mit grossem Mehr
von FDP, CVP, SP und Grünen angenommen. Nur die äusserste Rechte
wehrte sich gegen die Vorlage - und ergriff das Referendum. Heute
Donnerstag werden die Unterschriften eingereicht. Wenn diese der
amtlichen Prüfung standhalten, wird am 30. November 2008 über die
BetmG-Teilrevision abgestimmt.
Ein Komitee aus 27 Fachgesellschaften, Berufsverbänden und
Jugendorganisationen engagiert sich für die Teilrevision des
Betäubungsmittelgesetzes und tritt heute zum ersten Mal an die
Öffentlichkeit. Die Allianz ist breit und umfasst beispielsweise die
FMH, Pro Juventute, den Verband Schweizerischer Polizeibeamter, den
Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH), die Eltern- und
Angehörigenvereinigungen Drogenabhängiger (VEV-DAJ), die
Fachgesellschaften, die vereinigten Kantonsärztinnen und -ärzte wie
auch den Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und
Drogenbereich (VCRD). Die Allianz stellt drei Argumente für das Ja
zur BetmG-Teilrevision in den Vordergrund:
1. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz schafft Sicherheit
Das teilrevidierte Gesetz sichert das Zusammenwirken von
polizeilichen, medizinischen und sozialarbeiterischen Massnahmen. Die
Schweiz verfügt heute über ein breites Therapieangebot. Die
Institutionen für stationäre Suchttherapie bieten etwa 1'500 Plätze
für abhängige Menschen an. Dabei wird der Fokus auf die
Rehabilitation und Integration in den Bereichen Wohnen, Arbeit,
Bildung und Freizeit gelegt. Im ambulanten Bereich gibt es diverse
Institutionen und Programme. Gegenwärtig befinden sich etwa 17'500
Heroinabhängige in einer methadongestützten, 1'300 in einer
heroingestützten Behandlung. Die ärztliche Verschreibung von Heroin
an langjährige Schwerstsüchtige wurde 1992 mit einem dringenden
Bundesbeschluss ermöglicht - und entwickelte sich zum international
beachteten Erfolgsmodell. Das teilrevidierte Gesetz verankert diese
Therapieform. Alle diese Therapiemöglichkeiten stabilisieren
Schwerstsüchtige, ermöglichen mehr Selbstbestimmung und ebnen den Weg
zurück in die Gesellschaft.
2. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz stärkt die
Zusammenarbeit
Suchtarbeit muss dort geplant werden, wo der Bedarf besteht: vor
Ort, in den Kantonen und Gemeinden. Damit die beschränkten Mittel
bestmöglich genutzt werden können, braucht es aber den Bund, der die
Gesamtsicht ermöglicht. Er koordiniert die Forschung, gewährleistet
die kontinuierliche Weiterbildung, überwacht die grossen
Entwicklungen und treibt die Qualitätssicherung der Angebote voran.
Das revidierte Betäubungsmittelgesetz klärt die Schnittstellen und
Verantwortlichkeiten zugunsten einer vorausschauenden, wirksamen
Suchthilfe. Es verankert die bewährte Aufgabenverteilung und
ermöglicht eine verbesserte Feinabstimmung.
3. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz schützt die Schwachen
Die BetmG-Teilrevision setzt daneben einen Akzent auf den Kinder-
und Jugendschutz. Kinder und Jugendliche haben heute immer früher mit
Suchtmitteln Kontakt. Darauf muss die Politik reagieren - auch, aber
nicht nur mit Verboten. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz setzt
die Prävention ins Zentrum und stärkt die Repression dort, wo sie
nötig ist - beispielsweise mit einer härteren Bestrafung des
Drogenhandels im Umfeld von Ausbildungsstätten. Dank einer speziell
auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Früherkennung können
Lehrpersonen und andere erwachsene Bezugspersonen rasch auf Anzeichen
von Suchtproblemen reagieren.
Genauere Informationen zur Betäubungsmittelgesetz-Teilrevision
finden Sie unter http://betaeubungsmittelgesetz.ch

Kontakt:

Markus Theunert, Generalsekretär Fachverband Sucht
Mobile: +41/79/238'85'12

Miriam Wetter, Koordinatorin Nationale Arbeitsgemeinschaft
Suchtpolitik
Mobile: +41/79/429'40'39

Toni Berthel, Vorstand Swiss Society of Addiction Medicine
Mobile: +41/79/232'47'57

Ueli Spörri, Geschäftsleitung ARUD Zürich
Mobile: +41/76/580'86'20