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Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB

Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB: HVB verklagt UniCredit auf Herausgabe der BA-CA-Beteiligung

Bonn (ots)

Die HVB hat heute ihre Mehrheitsaktionärin UniCredit
auf Herausgabe der an UniCredit veräußerten Mehrheitsbeteiligung an 
der Bank Austria Creditanstalt AG (BA-CA) vor dem Landgericht München
I (5. Kammer für Handelssachen) verklagt. Der Besondere Vertreter der
HVB, Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel aus Bonn, erklärte zur von ihm 
namens der HVB erhobenen Klage: "Die Klage ist ein wichtiger Schritt,
die von UniCredit durchgesetzte Schädigung der HVB rückgängig zu 
machen. Sie dient der pflichtgemäßen Erfüllung meines im Juni 2007 
von der Hauptversammlung erteilten Auftrags zur Geltendmachung von 
Ersatzansprüchen der HVB."
Die Klage ist im Wesentlichen damit begründet, dass auf Weisung 
von UniCredit die HVB der UniCredit ihre BA-CA-Beteiligung im Januar 
2007 weit unter Wert veräußert hat und Aufsichtsrat und 
Hauptversammlung vor ihren Zustimmungen zur Veräußerung "jeweils auf 
mannigfaltige Weise getäuscht worden sind", erklärte Heidel. Das 
Landgericht München I hatte durch Urteil vom 31. Januar 2008 bereits 
den Hauptversammlungsbeschluss der HVB vom Oktober 2006, der 
Grundlage der Veräußerung war, für nichtig erklärt. Täuschung und 
Veräußerung weit unter Wert an UniCredit als HVB-Aktionärin führen 
zur Nichtigkeit der Veräußerung und begründen die Ansprüche auf 
Rückabwicklung sowie auf Ersatz aller weiteren in diesem Zusammenhang
verursachten Schäden. Neben UniCredit sind für die geltend gemachten 
Schäden auch der Aufsichtsratsvorsitzende der HVB und CEO der 
UniCredit, Alessandro Profumo, sowie die HVB-Vorstandsmitglieder Dr. 
Wolfgang Sprißler (Vorstandssprecher) und Rolf Friedhofen 
(Finanzvorstand) verantwortlich, weshalb sie als Gesamtschuldner mit 
UniCredit verklagt worden sind. Der Besondere Vertreter behält sich 
vor, nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts namens der HVB weitere
Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick
auf die Beherrschung der HVB durch UniCredit durch das sogenannte 
Business Combination Agreement. Das Landgericht München I hat durch 
das o.g. Urteil dieses Agreement bereits zutreffend als 
rechtswidrigen verdeckten Beherrschungsvertrag bezeichnet.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Frau Sonja Brucherseifer
- Sekretariat -
Meilicke Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte
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