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bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste

Pflege braucht Zeit statt neuer Strukturen

Berlin (ots)

bpa: Finanzmittel der Pflegestützpunkte besser für Demenzkranke in
   Pflegeheimen verwenden
Neben den zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige sollen 
im Rahmen der Pflegereform auch bundesweit flächendeckend neue 
Institutionen mit dem Ziel der wohnortnahen Beratung, Vernetzung und 
Koordinierung der Versicherten geschaffen werden: Pflegestützpunkte 
mit Pflegebegleitern. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 5.000 private 
Pflegeeinrichtungen vertritt, ist dies problematisch.
"Wir begrüßen diese Ziele, sind aber der Auffassung, dass sie 
effizienter und kostengünstiger durch die Stärkung der bestehenden 
Angebote von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen zu realisieren 
wären. Die nötigen Finanzmittel sind erheblich und die Zusammenlegung
von Beratung und Leistungsbewilligung nicht im Sinne der 
Versicherten", so Bernd Meurer, Präsident des bpa.
Nach Plänen der Bundesregierung sollen mit 80 Mill. Euro 
Anschubfinanzierung bundesweit 4.100 Pflegestützpunkte mit einer 
Förderung von jeweils 50.000 Euro unterstützt werden. Das Geld reicht
jedoch nur für 533 Stützpunkte und steht außerdem nur für die 
Anfangszeit zur Verfügung.
Sorgen bereitet dem bpa, dass die dauerhaften Kosten zulasten der 
Pflegeversicherung gehen. Jeder Pflegebedürftige hat zukünftig einen 
Rechtsanspruch auf die Leistungen von Pflegebegleitern und 
Pflegestützpunkten. Die Pflegekassen sollen dies sicherstellen. "Wie 
sollen diese neuen Aufgaben erledigt werden, wenn nicht neue 
Mitarbeiter eingestellt werden? Das kostet das Geld der 
Pflegeversicherung, welches bisher nicht eingeplant ist", so Meurer.
Nach Ansicht des bpa besteht die Gefahr, dass hier zu viel in 
Strukturen statt in konkrete Leistungen investiert wird. Überspitzt 
könnte man fragen: Was nützt den Pflegebedürftigen eine exzellente 
Beratung und Vernetzung der Angebote, wenn sie anschließend kein 
Budget mehr haben, um die ausgewählten Leistungen in Anspruch zu 
nehmen? "Das Geld der Pflegeversicherung muss für Pflege und 
Betreuung zur Verfügung stehen, nicht für neue Institutionen", 
fordert der bpa-Präsident. "Besser wäre es, mit diesen Mitteln 
demenziell Erkrankten auch in stationären Pflegeeinrichtungen bessere
Leistungen aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen."
Statt der Einführung von kassenabhängigen Pflegebegleitern und der
Einbindung an die Pflegestützpunkte sollen die Leistungen des 
Fallmanagements unter Nutzung und Stärkung auf die bestehenden 
Strukturen übertragen werden. Hierzu wären die Leistungen nach § 45 
sowie § 37 Abs. 3 SGB XI und die speziellen Kompetenzen der 
Pflegeeinrichtungen mit entsprechend qualifizierten 
Pflege-fachkräften und spezifischen Quartierskenntnissen 
prädestiniert. Allein der bpa hat über 2.500 Pflegeberater 
ausgebildet, die bereits heute die Aufgaben erfüllen. Die Leistung 
des Fallmanagements sollte dezidiert beschrieben werden und jederzeit
in Form von Zeitkontingenten nach Bedarf bei der Pflegeeinrichtung 
durch Pflegebedürftige und deren Angehörigen abgerufen werden können.
Doppelstrukturen wären damit ausgeschlossen, die Leistung wäre bei 
Bedarf für die Hilfesuchenden verfügbar und eine dauerhafte 
wirtschaftliche Bereitstellung und Finanzierung wäre gewährleistet.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.

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