Alle Storys
Folgen
Keine Story von Chefärzte der universitären Kliniken (CUK) mehr verpassen.

Chefärzte der universitären Kliniken (CUK)

Regierungsrat prüft Referendum gegen das Zürcher Honorargesetz - Chefärzte halten weiterhin am kantonsrätlichen Gesetz fest

Zürich (ots)

Der Zürcher Regierungsrat bestätigt in seiner
heutigen Mitteilung das Referendum gegen das Gesetz über die
ärztlichen Zusatzhonorare. Die CUK- Chefärzte der universitären
Kliniken halten aber bei der Verteilung der Zusatzhonorare am
kantonsrätlichen Gesetz fest.
Eine Annahme des Referendums über das Honorargesetz würde
bedeuten, dass künftig bei der Verteilung der erwirtschafteten
Zusatzhonorare die Leitenden Ärzte/Ärztinnen und Oberärzte/-innen die
Verteilung bestimmen und damit die für die Klinikführung
verantwortlichen Chefärzte und Klinikdirektoren überstimmen könnten.
Diese Forderung ist laut CUK "über das Ziel hinaus geschossen".
"Sollte das Stimmvolk ein JA zum Referendum in die Urne legen", sagt
Prof. Dr. iur. Tomas Poledna, Sekretär CUK, "wird den
Chefärzten/Klinikdirektoren und auch der Spitalleitung ein
wesentliches Führungsinstrument entzogen". Die im Referendum
vorgeschlagene Änderung verhindert einen substanziellen Einfluss der
Spitalleitung und steht laut Poledna "im Widerspruch zu einem
vermehrt unternehmerischen Denken in den öffentlichen und
subventionierten Spitälern". Die Regelung zur Sicherung einer fairen
Verteilung wurde deshalb bereits in der vom Regierungs- und
Kantonsrat vorgelegten neuen Gesetzgebung berücksichtigt.
Trotzdem zeigen die Klinikdirektoren in einigen Punkten
Verständnis für die Anliegen der Initianten des Referendums
(Oberärztinnen und Oberärzte). Die Finanzierung der obligatorischen
Fortbildung der Fachärztinnen und der Fachärzte durch Gelder, die in
den Spitälern erwirtschaftet wurden, erachtet die CUK beispielsweise
als sinnvoll.
"Grundsätzlich haben sich die Chefärzte und Klinikdirektoren nach
langem politischem Ringen für das Honorargesetz des Kantonsrates
ausgesprochen", betont Tomas Poledna. Deshalb kann die CUK ein
Referendum gegen das Honorargesetz in der vorliegenden Form nicht
unterstützen. Beide Kadergruppen stehen in einvernehmlichem Kontakt
zueinander. Der Zeitpunkt der Volksabstimmung steht noch nicht fest.
Erst entscheidet der Kantonsrat darüber, ob er den Stimmberechtigten
das Gesetz mit oder ohne Gegenvorschlag zur Annahme oder Ablehnung
empfiehlt.

Kontakt:

Chefärzte der universitären Kliniken (CUK):
Prof. Dr. iur. Tomas Poledna, Sekretär CUK
Tel. +41/44/266'20'66

Zürcher Spitalärzte und Spitalärztinnen VSAO:
Dr. iur. Rudolf M. Reck, Präsident VSAO
Mobile +41/79/401'58'23

CUK-Sekretariat
c/o Prof. Dr. Tomas Poledna
Postfach 769 / Mühlebachstrasse 32
CH-8024 Zürich
Tel. +41/44/266'20'66
E-Mail: poledna@bdp.ch