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euro adhoc: Implenia AG
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen / Implenia-Generalversammlung schafft Klarheit Ausserordentliche Generalversammlung bestätigt die statutarischen Eintragungsbeschränkungen mit überwältigendem Mehr

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Unternehmen
14.12.2007
D i e t l i k o n, 14. Dezember 2007.  Eine ausserordentli¬che 
Generalversammlung des Schwei-zer Baudienstleis¬tungskonzerns 
Implenia AG hat mit überwältigendem Mehr beschlossen, die bisher 
gültigen Eintragungsbeschränkungen für ausländische Aktionäre 
unverändert beizube-halten. Mit einem Stimmenanteil von 86,8 Prozent 
widersetzten sich die 241 anwesenden Akti-onäre dem Ansinnen der 
britischen Finanzgesellschaft Laxey Partners, die in ihrem am 5. 
No-vember lancierten Übernahmeangebot die Abschaffung der geltenden 
Vinkulierungsordnung zur Bedingung gemacht hatte.
Gemäss der sogenannten "Lex Koller" bzw. einer vom Bezirksrat Bülach 
darauf Bezug neh-menden Verfügung dürfen ausländische Akti¬onäre über
maximal 20 Prozent der Stimmrechte an Implenia verfügen. Falls 
die¬ser Wert überschritten wird, würde Implenia als ausländisch 
be-herrscht gelten und damit ein für das ganze Geschäftsmodell von 
Implenia wesentlicher und ertragreicher Teil des Geschäftes weg 
brechen und Unternehmenswert in grossem Umfang vernichtet. Der 
Verwaltungsrat empfahl daher den Aktionä¬ren mit Nachdruck, eine 
Abschaffung der entsprechenden Eintragungsbeschrän¬kung für 
ausländische Aktionäre abzulehnen.
Diesem Antrag folgten die versammelten Aktionäre praktisch 
geschlossen. Selbst wenn Laxey mit allen von ihr gehaltenen, aus 
Gründen der Lex Koller aber zurzeit nur mit 4.9 Prozent 
einge-tragenen und damit stimmberechtigten Aktien hätte stimmen 
können, hätte dies nicht zur erfor-derlichen Mehrheit für die 
Aufhebung der Vinkulierung geführt. Von den übrigen an der a.o. 
Ge-neralversammlung vertretenen Aktionären stimmten 98,5 Prozent im 
Sinne des Antrages des Verwaltungsrates. Verwaltungsratspräsident 
Anton Affentranger sprach denn auch von einem "klaren Entscheid der 
höchsten Instanz der Gesellschaft im Kampf gegen die ausschliesslich 
auf die eigenen Interessen schielende Laxey". Er kündigte an, dass 
sich der Verwaltungsrat gestärkt durch diesen Entscheid weiterhin 
vehement für die Interessen aller Aktionäre und der Gesellschaft 
einsetzen werde.

Rückfragehinweis:

Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten
Aloys Hirzel
Telefon +41 43 344 42 42
Email aloys.hirzel@konsulenten.ch

Branche: Baustoffe
ISIN: CH0023868554
WKN: 2386855
Index: SPI, SPIEX, SSCI
Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel

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