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Nörr Stiefenhofer Lutz

Schärfere Produktpflichten und Sanktionen gegen Hersteller und Importeure: Übergangsfrist für Spielzeugrichtlinie läuft

München (ots)

Die neue EG-Spielzeugrichtlinie ist wie gute
Erziehung in den Augen konservativer Pädagogen: klar und streng. 
Vergangene Woche (30. Juni) wurde sie im Amtsblatt der EU 
veröffentlicht und ist damit auf dem Weg zum Gesetz (2009/48/EG, ABl.
L 170 v. 30. Juni 2009, S. 1). Hersteller und Importeure müssen sich 
innerhalb der Übergangsfrist von zwei bis vier Jahren auf die neuen 
Regeln einstellen. Darauf weist der Produktsicherheitsexperte Dr. 
Arun Kapoor von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hin.
Der Umgang mit neuen Chemikalien und neuen Erkenntnissen über 
gesundheitsschädliche Wirkungen bestimmter Stoffe ist in der bislang 
geltenden Spielzeugrichtlinie (88/378/EWG) nicht geregelt. Die neue 
Richtlinie verbietet solche Chemikalien nunmehr weitgehend. Das 
gleiche gilt für häufig verwendete Duftstoffe, die im Verdacht 
stehen, Allergien hervorzurufen. Prinzipiell nicht zugelassen sind 
außerdem Produkte wie Spielzeuge mit Folien, die von Kindern 
angeatmet werden und so zu Atemnot führen können. "Die Hersteller 
müssen dafür sorgen, dass sich keine Folien lösen und die neuen 
Grenzwerte für gefährliche Stoffe eingehalten werden - und die 
Importeure sollten das kontrollieren", rät der Anwalt.
Bringt ein Spielzeug für Kinder unter drei Jahre Gefahren mit 
sich, müssen die Hinweise darauf künftig umfangreicher ausfallen und 
besser sichtbar sein als bisher. Wird das Spielzeug zusammen mit 
Lebensmitteln angeboten, ist nach den Worten von Kapoor ein Aufdruck 
erforderlich wie "Enthält Spielzeug. Beim Verzehr wird 
Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen."
Auch die Anforderungen an die technische Dokumentation werden 
verschärft. Hersteller müssen die von ihrem Produkt ausgehenden 
Gefahren künftig bewerten. Das war bislang keine Pflicht. Diese 
Risikoanalyse müssen sie den Behörden als Teil der technischen 
Dokumentation auf Verlangen zur Verfügung stellen. Auch das ist neu.
Welche Materialien für ein Spielzeug verwendet wurden, darüber 
muss ein technisches Dossier Auskunft geben. Wie in anderen Branchen 
bereits seit langem üblich, müssen die Hersteller von Spielzeug 
künftig eine EG-Konformitätserklärung ausstellen. Mit deren 
Unterzeichung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die 
Konformität seines Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen. "Wer 
die Konformitätserklärung versäumt, dem drohen ein Vertriebsstopp für
seine Waren und ein Bußgeld", warnt Kapoor.
Schließlich verpflichtet die EU in der Richtlinie ihre 
Mitgliedsstaaten, bis Juli 2011 wirksame und abschreckende Strafen 
für Verstöße gegen die Richtlinie zu schaffen. Vermutlich wird der 
deutsche Gesetzgeber die Straftatbestände nach dem Geräte- und 
Produktsicherheitsgesetz weiter verschärfen. "Hersteller und 
Importeure sollten die weitere Umsetzung der Richtlinie verfolgen, um
Risiken zu minimieren und eine ausreichende 'Compliance' sicher zu 
stellen", so der Produktsicherheitsexperte.

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Mobile: +49-(0) 171-125 14 28
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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