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Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori

Bundesrat strebt einvernehmliche Schutzklausel an

Zürich (ots)

Der Bundesrat hält am Grundsatz der Personenfreizügigkeit fest und steht damit auch für die essenzielle Sicherung der bilateralen Verträge ein. Gleichzeitig schlägt er vor, die Masseneinwanderungs-Initiative mit einer Schutzklausel umzusetzen, wie dies der Schweizerische Arbeitgeberverband bereits im Vorfeld aufgezeigt hat. Diese Stossrichtung ist nun zügig weiterzuverfolgen.

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU sieht explizit vor, dass die Schweiz die Zuwanderung beschränken kann, wenn auf dem Arbeitsmarkt ernsthafte Probleme auftreten. Auf dieser Grundlage vertraut der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) darauf, dass sich die Schweiz und die EU in der Frage der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative einvernehmlich finden werden. Damit würde die Rechts- und Planungssicherheit für die Schweizer Unternehmen verbessert.

Die Stossrichtung des Bundesrats, die er mit seinen Eckwerten nun skizziert hat, ist ein richtiger Schritt und liegt auf der Linie der Arbeitgeber: Nachdem der SAV bereits in seiner Vernehmlassungsantwort den Weg aufgezeigt hat, will nun auch der Bundesrat einen Schutzklausel-Mechanismus anwenden. Damit gilt bis zu einer gewissen Zuwanderungsgrenze weiterhin die volle Personenfreizügigkeit für EU-/Efta-Bürger. Die Arbeitgeber bekennen sich aufgrund der von der Bevölkerung geforderten Reduktion der Zuwanderung weiterhin zu einer optimalen Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Dafür sind zusätzliche Massnahmen auch ausserhalb der Kategorie der Erwerbszuwanderung zu ergreifen. Zu den Modalitäten der Schutzklausel hat sich der SAV ebenfalls bereits früher geäussert. Dabei ist insbesondere wichtig, Grenzgänger sowie Erwerbstätige mit einer Aufenthaltsdauer bis zu zwölf Monaten von einer Kontingentierung auszunehmen.

Mit der Weiterführung des FZA haben auch die dazugehörigen flankierenden Massnahmen (FlaM) nach wie vor ihre Berechtigung. Sie haben sich in der Vergangenheit bewährt und dafür gesorgt, dass Fälle von Missachtung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen entweder verhindert oder mit Erfolg bekämpft werden konnten. Auch der neuste FlaM-Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft bestätigt deren Wirksamkeit. Es besteht deshalb kein Anlass zu einem Ausbau des Schutzniveaus und damit der FlaM, sondern nur zu einer Optimierung und Professionalisierung des Vollzugs der bestehenden Instrumente.

Kontakt:

Roland A. Müller, Direktor, Tel. 044 421 17 31, Mobile 079 220 52 29,
mueller@arbeitgeber.ch

Valentin Vogt, Präsident, Mobile 079 634 12 10, vogt@arbeitgeber.ch

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