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Verein "patienten.ch"

Verein patienten.ch präsentiert neues Modell: Patienten-Vorsorge-Vereinbarung gehört auf die Versichertenkarte

Basel (ots)

Der Verein patienten.ch stellt ein neues Modell für eine nationale
Patienten-Vorsorge-Vereinbarung vor, die auf der Versichertenkarte
und in einer zentralen Datenbank gespeichert werden soll.
Bezugspersonen sollen dadurch rasch verständigt werden können. Ferner
soll der Patientenwille künftig besser dokumentiert und
berücksichtigt werden.
"Der bestehende Wirrwarr mit rund zwei Dutzend
verschiedene Patientenverfügungen ist für Betroffene verwirrlich und
unbefriedigend," erklärte Conrad Engler, Sekretär des Vereins
patienten.ch, an einer Tagung mit über 40 Vertretern von
Patientenorganisationen. Auf Anregung der indikationsbezogenen
Patientenorganisationen entwickelte der Verein patienten.ch ein neues
Modell mit einer dreistufigen Patienten-Vorsorge-Vereinbarung, von
der Vollmacht für wirtschaftliche, rechtliche und persönliche Belange
über die Bezeichnung einer Vertrauensperson für medizinische
Entscheide bei Urteilsunfähigkeit bis zum detaillierten
Patienten-Willen für Leben, Behandlung und Sterben. Als Verbesserung
soll zwingend für die Gültigkeit auch das schriftliche Einverständnis
der Vertrauenspersonen eingeholt werden. Die beauftragte Person soll
durch ihre informierte Zustimmung dokumentieren, dass sie diese
Verantwortung  zu übernehmen gewillt ist.
Für Erkrankungen und Notfälle sollte der Inhalt der
Patienten-Vorsorge-Vereinbarung auf der landesweit einzuführenden
Versichertenkarte leicht zugänglich "verankert" werden. Der Verein
patienten.ch begrüsst den Vorschlag des Bundesamtes für Gesundheit
(BAG), dass die Versicherten gewisse persönliche, medizinisch
relevante Angaben auf der Versichertenkarte und in einer zentralen
Datenbank speichern können. Dazu gehört nach Ansicht des Vereins
patienten.ch auch der Patientenwille und die Vorsorgeregelung. Für
Not- und Unfälle müsste die Patienten-Vorsorge-Vereinbarung über
einen geschützten Zugriff von speziell bezeichneten Institutionen
(Spitäler, Notärzte etc.) von einer zentralen Datenbank abgerufen
werden können, auch zur raschen Information der darauf aufgeführten
Bezugs- und Vertrauenspersonen.
Neue Wege geht das Modell auch beim Zeitpunkt und Zielpublikum.
Die Diskussion über die Patienten-Vorsorge-Vereinbarung (PVV) soll so
früh als möglich erfolgen, also vor Unfall und Krankheit. Mit dem
Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung sollen sich alle
neu Mündigen erstmals eigenständig mit dem Thema Krankheit, Unfall
und Versicherungen befassen. Darum müssten sie zu diesem frühen
Zeitpunkt auf die Patienten-Vorsorge-Vereinbarung hingewiesen werden.
Sie könnten dann frei entscheiden, ob sie auf eine  PVV verzichten
wollen oder wie detailliert diese ausfallen soll.
Das Echo der Patienten-Vertreter auf die angestrebte
Vereinheitlichung und das Modell war durchwegs positiv. "Es  ist ein
erster grosser Schritt in die richtige Richtung," bilanziert Arnold
Forter, Präsident des Vereins patienten.ch das Resultat der Tagung.
Einerseits gehe es nun darum, Qualitätskriterien und
Mindestanforderungen zu definieren und andererseits eine nationale
Muster-Vereinbarung zu entwickeln.
Im Sinne der Schweizer Patientencharta basiert die gesamte
Patienten-Vorsorge-Vereinbarung auf absoluter Freiwilligkeit. Es wird
die Möglichkeit angeboten zum gänzlichen Verzicht  auf einzelne
Stufen oder der Einschränkung von gewissen zu übertragenden Aufträgen
oder der Aufteilung auf mehrere Personen. Es soll bei schwierigen
Fragen wie etwa Organspende bei den Auswahlvarianten auch möglich
sein, sich noch nicht zu entscheiden.
Entscheidend für die Gültigkeit und die Durchsetzung des
Patientenwillens ist auch die Aktualisierung. Die Bezugs- oder
Vertrauenspersonen können im Laufe der Jahre wechseln. Die
Betroffenen können durch besondere Erfahrungen oder andere Einflüsse
ihren Willen ändern oder sich neu in einem Bereich entscheiden
können. Darum ist eine periodische Aufforderung zur Aktualisierung
zwingend notwendig (wählbar in einem Zeitrahmen von 1 - 3 Jahren).
Das Modell des Vereins patienten.ch geht von zwei
unterschiedlichen Zielgruppen aus: Entscheidungskräftige, die
eigenständig eine Patienten-Vorsorge-Verfügung ausfüllen können, und
Personen, allenfalls schon Kranke oder Pflegebedürftige, die Hilfe
und Unterstützung wünschen. Mustervereinbarungen sollen per Versand
und via Internet erhältlich sein oder in bisherigen Netzwerken mit
professioneller Beratung und Unterstützung ausgefüllt werden können.
Die Erfahrungen mit den bisherigen ausführlichen Patientenverfügungen
haben gezeigt, dass die Beratung und der Dialog bei der
Auseinandersetzung mit Leben und Tod eine wichtige Rolle spielen.
Bisherige Bezugsstellen können für das Ausfüllen der
Mustervereinbarung Hilfestellung leisten und allenfalls ergänzende
Beratung oder besondere Lösungen (Indikationen, Religion etc.)
anbieten.

Kontakt:

Conrad Engler
Sekretär Verein "patienten.ch"
Glockengasse 7
4051 Basel
Internet: www.patienten.ch
E-Mail: info@patienten.ch
Tel.: +41/79/444'81'40