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AUNS - Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz

Revision 09 der Militärgesetzgebung
Vernehmlassung: Stellungnahme der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)

Bern (ots)

Gerne nehmen wir zum obgenannten Revisionsentwurf Stellung; wir
beschränken uns dabei auf die folgenden Aspekte:
Grundsätzliches: Die AUNS weist die vorliegende
Revision zurück. Schweizer Milizsoldaten zu Ausbildungsdiensten (WKs)
im Ausland und das militärische Personal (Berufskader) zu
Auslandeinsätzen zu verpflichten und solche Einsätze auszubauen, ist
verfassungs- und neutralitätswidrig. Unsere Milizarmee ist gemäss
Art. 58 BV und im Rahmen der immerwährenden, bewaffneten Neutralität
eine Verteidigungs- und Schutzarmee im eigenen Land für das eigene
Land. Unter dem Vorwand von im eigenen Land angeblich nicht
abdeckbaren Ausbildungsbedürfnissen geht es dem VBS unseres Erachtens
darum, militärische Auslandeinsätze zu forcieren und die Milizarmee
längerfristig zur (im Ausland besser einsetzbaren) Profiarmee
umzubauen. Damit soll die Ausland-"Kooperation" - bis hin zur
Bündnis-Notwendigkeit - vorangetrieben werden.
Die vorliegende Revision ist neben dem im Nationalrat abgelehnten
Entwicklungsschritt 08/11 eine weitere Etappe zur massiven
Verstärkung von militärischen Auslandeinsätzen und geht damit in eine
falsche Richtung.
Spezielle Aspekte
1. Die schweizerische Milizarmee muss, abgesehen von spezifischen
Bedürfnissen insbesondere der Luftwaffe, im eigenen Land üben, auch
wenn dies mit Problemen verbunden ist. Die Armee muss jenen Raum
kennen und in jenem Raum üben, wo sie im Ernstfall auch zum Einsatz
käme. Es ist Sache des Chefs VBS, der Bevölkerung diese Notwendigkeit
klarzumachen. Je mehr die Armee im Ausland ist, desto mehr entfernen
sich die Bürger von ihr.
2. Ein Ausland-Obligatorium verstösst gegen das Militärgesetz und
gegen Treu und Glauben. In seiner Botschaft vom 27.10.1999 zur
Änderung des Militärgesetzes zu Art. 66 Abs. 3 hat der Bundesrat
geschrieben: "Die Anmeldung zur Teilnahme an einer solchen Operation
bleibt aber selbstverständlich freiwillig."
3. Obligatorische Ausland-WKs sind miliz- und
wirtschaftsfeindlich. Eine Ausland-Abwesenheit von mehreren Wochen
wäre vor allem für kleine und mittlere Gewerbebetriebe und für
Bauernbetriebe schlecht verkraftbar. Weil auch der "Sinn" solcher
Einsätze allzu durchsichtig ist, gäbe es Dispensationen zuhauf.
4. Wenn ganze Bataillone ins Ausland gehen müssten, käme es zu
beträchtlichen Mehrkosten zulasten der "normalen", in der Schweiz
verbleibenden Verbände.
5. Das VBS argumentiert zurecht, die Zeit der "grossen
Panzerschlachten" und des Einsatzes von grossen Verbänden sei im
Zeitalter neuer Bedrohungsformen vorbei. Dennoch sollen diese
Verbände im Ausland üben. Dies ist ein Widerspruch.
6. Obligatorische Ausbildung-WKs im Ausland und militärische
Auslandeinsätze sind (nach der Türöffnung für so genannte
Friedensförderungs-Einsätze und nach dem Entwicklungsschritt 08/11)
weitere Etappen auf dem Irrweg zur EU- und NATO-Anpassung der
Schweizer Armee
Fazit
Das VBS und der Bundesrat müssen jetzt in erster Priorität die
Probleme und Ungereimtheiten rund um die Armee XXI (Ausbildung,
Überlastung der Instruktoren, Schwerpunktbildung etc.) lösen. Ebenso
ist jetzt rasch eine umfassende Bedrohungsanalyse zu erstellen. Auf
dieser Basis ist der Auftrag der Armee präzis und mit klarer
Schwergewichtsbildung zu formulieren und den politischen Instanzen
(Parlament) vorzulegen. In diesem Sinn und nach diesem
„Anforderungsprofil" ist dann die Armee XXI personell und materiell
zu korrigieren und auszurichten.
Das Ausland-Obligatorium ist eine weitere Etappe auf dem Irrweg
des neutralitätswidrigen und untauglichen Konzeptes "Sicherheit durch
Kooperation", das uns in die EU und in die NATO einbindet und
sicherheitspolitische Abhängigkeiten schafft.
Wir bitten um gebührende Berücksichtigung unserer Stellungnahme
und verbleiben mit freundlichen Grüssen.

Kontakt:

Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)
Thunstrasse 113
Postfach 669
3000 Bern 31
Tel.: +41/31/356'27'27
Fax: +41/31/356'27'28
E-Mail: auns@auns.ch
Internet: http://www.auns.ch
Konto: PC 30-10011-5

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