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ASIP - Schweiz. Pensionskassenverband

ASIP: Altersvorsorge 2020 - Konzentration auf Schwerpunkte

Zürich (ots)

Im Rahmen seiner in Bern durchgeführten Mitgliederversammlung unterstrichen ASIP-Präsident Christoph Ryter und Direktor Hanspeter Konrad die Bedeutung des Projektes "Altersvorsorge 2020" des Bundesrates. Der ASIP betrachtet die vorgelegte Gesamtschau als eine taugliche Diskussionsgrundlage, die grundsätzlich in die richtige Richtung zielt. Um jedoch im politischen Prozess erfolgreich zu sein, muss die Vorlage entschlackt werden. Der ASIP lehnt den für die Übergangsgeneration vorgeschlagenen zentralen Mechanismus über den Sicherheitsfonds ab und schlägt eine dezentrale, durch die jeweiligen Pensionskassen zu gewährende Leistungsgarantie vor. Der ASIP wies ebenfalls darauf hin, dass die Forderung nach mehr Kostentransparenz von den Pensionskassen erfolgreich umgesetzt wurde.

Für das Grossprojekt "Altersvorsorge 2020" gilt es, im politischen Prozess Mehrheiten zu finden. Gemäss den Vernehmlassungsantworten ist die Erreichung dieses Ziels mit der bestehenden Vorlage nicht zielführend. Eine Konzentration auf Schwerpunkte ist notwendig. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist ein gleiches Referenzrentenalter 65 für Mann und Frau einer der zentralen Eckwerte. Ein zweiter Schwerpunkt ist die vorgeschlagene Senkung des BVG-Umwandlungssatzes. Für den ASIP ist allerdings wichtig, dass die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes sozialverträglich erfolgt. Zur Aufrechterhaltung des Leistungsziels (60% des letzten AHV-Bruttolohnes bis CHF 84'240) braucht es daher flankierende Massnahmen. Der für die Übergangsgeneration vorgeschlagene zentrale Mechanismus über den Sicherheitsfonds ist jedoch zu komplex, erhöht die Verwaltungskosten und führt zu unfairen, und damit falschen Solidaritäten. Der ASIP lehnt diesen Vorschlag ab und schlägt eine dezentrale, durch die jeweiligen Pensionskassen zu gewährende Leistungsgarantie vor. Aufgrund der sich stellenden ökonomischen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform auf keinen Fall scheitern. Es sind pragmatische und konstruktive Lösungen zu suchen, die dem Gesamtwohl der Bürgerinnen und Bürger, also aller Versicherten, dienen.

Diesbezüglich ist ein offener, konstruktiver Dialog über eine nachhaltige, vertrauenswürdige und verlässliche Vorsorge in der Schweiz zu begrüssen. Der ASIP leistet seinen Beitrag dazu. Er bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Grundlage. Er setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein. Oberstes Ziel des ASIP sind die praxisorientierte Gestaltung und Führung der beruflichen Vorsorge im Interesse der Versicherten. Nur mit einer starken 2. Säule wird, zusammen mit der AHV, das Verfassungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise auch in Zukunft so erfolgreich wie bis anhin sichergestellt.

Für den ASIP steht eine effiziente, praxisgerechte und im Interesse der Versicherten liegende Umsetzung der zu Recht geforderten Kostentransparenz im Vordergrund. Eine Umfrage unter den ASIP-Mitgliedern (mit einem Gesamtvermögen von 420.5 Mrd. Franken) zeigt, dass die kollektive Altersvorsorge für die Versicherten nicht nur bezüglich des Risikotransfers, sondern auch bezüglich der Kosten der Vermögensverwaltung sehr vorteilhaft ist. Diese betragen für die kostentransparenten Anlagen, welche bei den Umfrageteilnehmern 98.6% des Gesamtvermögens ausmachen, 42.6 Basispunkte oder knapp 43 Rappen für 100 Franken Vorsorgevermögen. Die Forderung nach mehr Kostentransparenz wurde von der Branche somit erfolgreich umgesetzt. Die Pensionskassen optimieren im Rahmen ihrer Anlagestrategie die Vermögensverwaltungskosten immer wieder. Im Fokus muss aber letztlich das Preis-Leistungsverhältnis stehen. Die Höhe der Kosten ist wichtig, langfristig sagt aber nur die Nettorendite etwas darüber aus, wie zweckmässig die Vermögensverwaltung für die Versicherten war.

Zudem informierte der ASIP, dass er eine praxistaugliche Anleitung für die Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) zu Handen seiner Mitglieder erarbeitet habe, welche in den nächsten Tagen publiziert wird. Die Wahrnehmung der Stimm- und Wahlrechte ist eine ernstzunehmende Führungsaufgabe.

Kontakt:

Hanspeter Konrad, Direktor, ASIP
Telefon +41 43 243 74 15
E-Mail konrad@asip.ch

ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich

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