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Discours Suisse - Integration behinderter Kinder in die Regelschule: Tessin, Wallis und Basel als Vorreiter - Konkordat ab 2011

Bern (sda/ots) -

Kinder mit Behinderungen oder Lernproblemen
werden zunehmend in Regelklassen integriert. In den Kantonen Tessin,
Wallis und Basel sind die Bemühungen weit fortgeschritten. Ein
Konkordat, das frühestens 2011 in Kraft tritt, strebt schweizweit
einheitliche Grundsätze an.
Das Konkordat ist eine Folge des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Per
Anfang 2008 hatte sich die Invalidenversicherung aus der Finanzierung
sonderpädagogischer Angebote zurückgezogen. Die rund 800 Millionen
Franken werden seither von den Kantonen aufgebracht.
Die Erziehungsdirektoren haben diesen Wechsel zum Anlass genommen,
in diesem Konkordat schweizweit gültige Grundsätze festzuschreiben.
Dazu gehören unter anderem ein gleiches Grundangebot sowie
einheitliche Bezeichnungen und Anforderungen an die Anbieter.
Die EDK nahm auch den Grundsatz "Integration vor Separation" aus
dem Behindertengleichstellungsgesetz auf. Wo immer möglich werden
behinderte und lernschwache Kinder in die Regelschule integriert.
Integriert wird dort, wo dies dem Wohl eines Kindes entspricht und
wo dies von einer Schule geleistet werden kann. Es gibt keine
Einheitslösung", sagte EDK-Sprecherin Gabriela Fuchs. "Die Kantone
entscheiden, wie sie sich organisieren." Sicher werde es für Kinder
mit schweren Behinderungen immer besondere Schulen brauchen.
Tessin mit langjähriger Erfahrung
Ein Blick in die Kantone zeigt, dass die Schulen im Tessin das
neue Modell bereits konsequent umsetzen. Aktuell besuchen rund 60
Kinder mit Behinderungen eine Regelklasse - ein Spitzenwert unter den
Kantonen. Die meisten von ihnen haben Seh-, Hör- oder Gehprobleme.
Darüber hinaus bemüht sich der Kanton Tessin, auch jene Schüler
mit Lernschwierigkeiten in den Regelklassen zu behalten, die in den
meisten anderen Kantonen in Klein- oder Sonderklassen unterrichtet
würden. Dafür betreiben die Tessiner Schulen einen hohen Aufwand.
Rund 170 Sonderpädagogen leisten Unterstützung.
Ganz ohne Sonderschule geht es aber auch im Tessin nicht. Etwa 450
Kinder besuchen derzeit spezielle Klassen. Diese werden im gleichen
Schulhaus geführt wie die Regelklassen. Das erlaubt eine gute
Durchmischung bei einzelnen Projekten und auf dem Pausenplatz.
Westschweiz auf guten Wegen
Stark vorangetrieben haben in den letzten Jahren die Westschweizer
Kantone die Integration behinderter Kinder. Der Paradigmawechsel
zeigt sich exemplarisch im Kanton Genf. Der Kanton hat vor kurzem ein
entsprechendes Integrations-Gesetz erlassen.
Bereits seit 1991 ist die Integration im Kanton Wallis geregelt.
Kinder mit leichten Behinderungen nähern sich in Fächern wie
Französisch und Mathematik den offziellen Vorgaben.
Ähnliches gilt für den Kanton Freiburg, wo die Integration seit 15
Jahren gesetzlich verankert ist. Die Zahl der "integrierten Kinder"
ist in den letzten elf Jahren von 11 auf 195 gestiegen, wie die für
Sonderpädagogik zuständige Fouzia Rossier sagte.
Unterschiede in der Deutschschweiz
Stark steigenden Zahlen verzeichnen auch die Deutschschweizer
Kantone. In Basel-Stadt besuchen 169 respektive ein Drittel aller
behinderten Kinder die Regelschule. Im Aargau sind es 600, in Zürich
500 und in Zug 50 behinderte Schülerinnen und Schüler.
Der Druck, behinderte Kinder zu integrieren, ist dabei
unterschiedlich gross. Während Zürich die Schulen verpflichtet,
überlassen Aargau und Zug den Entscheid der Schulleitung.
In einem Punkt sind sich alle Kantone einig: Die Integration kann
nur gelingen, wenn Lehrkräfte und Schulen sich gegenseitig gut
informieren und unterstützen. Ansonsten, so der Verband Schweizer
Lehrerinnen und Lehrer, sind die Lehrkräfte rasch überlastet.

Kontakt:

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