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Bewährte Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Gesundheitsversorgern wird transparenter

Zürich (ots)

Bis spätestens 30. Juni 2016 werden über 50 in der Schweiz tätige Pharmaunternehmen ihre Zahlungen für Beratungs- und Dienstleistungen an die Leistungserbringer im Gesundheitswesen auf ihren Internetseiten offenlegen. Diese Transparenzinitiative wurde vom europäischen Pharmaverband EFPIA angeregt und führte in der Schweiz zu einer zeitgleichen Ausarbeitung des Pharma-Kooperations-Kodex von scienceindustries.

Der Austausch mit den Leistungserbringern im Gesundheitssektor ist für die Erforschung und Entwicklung neuer Behandlungen und Therapien unerlässlich und verbessert die Qualität der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Die internationale Entwicklung sowie der Kulturwandel in der Zusammenarbeit stellen erhöhte Anforderungen an die Transparenz der Beziehungen zwischen Pharmaunternehmen und Ärzteschaft, Apothekern, Spitälern sowie Forschungsinstitutionen. Der europäische Pharmaverband EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) verabschiedete deshalb Mitte 2013 den sogenannten «EFPIA Disclosure Code». In der Schweiz ist scienceindustries, der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech, für dessen nationale Umsetzung zuständig. Dazu hat scienceindustries in Abstimmung mit weiteren Schweizer Pharmaverbänden den Pharma-Kooperations-Kodex (PKK) ausgearbeitet. Dieser regelt die Beziehungen zwischen Pharmaunternehmen und Ärzten, Apotheken, Spitälern, Forschungsinstitutionen sowie Patientenorganisationen und verlangt die Offenlegung der Zahlungen zwischen diesen.

Die Pharmaindustrie ist sich bewusst, dass die Beziehungen mit den Gesundheitsversorgern in einem sensiblen Bereich stattfinden. Deshalb hat sie sich entschieden, die Zahlungen jährlich auszuweisen, die sie an Fachpersonen und -organisation für deren Dienstleistungen entrichtet. Transparent offen gelegt werden so auch Beiträge an Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit Kongressen oder anderen Fachveranstaltungen. Damit erhalten interessierte Kreise ein besseres Bild über die entsprechenden Summen und die Bezüger dieser Gelder. Mit der Initiative soll das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung und in die Forschung weiter gestärkt werden.

Der PKK schreibt vor, dass Pharmaunternehmen ihre Zusammenarbeit mit Fachpersonen und Gesundheitsorganisationen vertraglich regeln müssen. Dies umfasst beispielsweise Referate, die Mitarbeit in Beratungsgremien oder Forschung und Entwicklung. Die Abgeltung solcher Dienstleistungen haben Pharmaunternehmen bis spätestens 30. Juni jeweils für das Vorjahr auf ihren Internetseiten offen zu legen. Bisher haben über 50 Unternehmen den PKK unterzeichnet. Diese decken gemessen am Umsatz rund 80% des gesamten Schweizer Pharmamarkts ab. Für die Aufsicht über den PKK ist in der Schweiz das Kodex-Sekretariat bei scienceindustries zuständig.

Mehr Informationen: https://www.scienceindustries.ch/pkk

Kontakt:

Marcel Sennhauser, Leiter Kommunikation scienceindustries
marcel.sennhauser@scienceindustries.ch, Tel. +41 44 368 17 44

Sara Käch, Leiterin Kommunikation Interpharma
sara.kaech@interpharma.ch, Tel. +41 61 264 34 14

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